Rückruf für VW-Touareg angeordnet – machen Sie Ihre Rechte geltend!

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Der Abgasskandal erfasst nun auch den VW-Touareg. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bei den Modellen 3.0 Diesel Euro 6 der Modelljahre 2014 bis 2017 zwei unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen und deshalb den Rückruf dieser Fahrzeuge amtlich angeordnet.

Ihre Rechte: Für die Käufer dieser Fahrzeuge bedeutet das, dass sie einen Anspruch auf Nachbesserung bzw. sogar auf einen Rücktritt vom Vertrag haben. Da Experten schon jetzt vor Motorschäden bei umgerüsteten Fahrzeugen warnen und zudem u. a. einen deutlich erhöhten Verschleiß bei höherem Durchschnittsverbrauch befürchten, empfehlen wir, im Ergebnis die Rückabwicklung des Vertrags anzustreben. Der Fall ist mit dem des Skandal-Diesels EA189 vergleichbar. In diesen Fällen haben bereits viele Gerichte die Rückabwicklung der Kaufverträge ausgeurteilt und so verhindert, dass das Risiko eines Fahrverbots bzw. einer nicht absehbaren Wertminderung am Kunden hängen bleibt.

Lassen Sie sich also nicht mit einem Softwareupdate abspeisen, dessen Langzeitfolgen ungeklärt sind. Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich und bieten eine kostenlose Erstberatung. Sofern Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese außerdem regelmäßig die Kosten der Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen aus Kaufverträgen.

Wir vertreten Sie bei der Deckungsanfrage gegenüber ihrer Versicherung, der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und bei der Rückabwicklung Ihres Kaufvertrages. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen direkt an Rechtsanwalt Bernd Kerger unter der angegebenen Telefonnummer.


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