Rückrufaktion im Abgasskandal – Was Audi-Fahrer jetzt wissen sollten

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Abgasskandal geht in die nächste Runde. Dieses Mal sind der A6, A7, Q5 und SQ5 von Audi betroffen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Fahrzeughersteller dazu verpflichtet, betroffene Fahrzeuge zurückzurufen und die Abschalteinrichtung auszubauen und ein Software-Update aufzuspielen. Die Halter der Diesel-Audis sind nun verunsichert und fragen sich, wie alle anderen Betroffenen des „Diesel-Gates“, was sie am besten tun sollten.

Was ist eine Rückrufaktion?

„Bei den sogenannten Rückrufaktionen geht es darum, dass das KBA aufgrund verschiedenster Mängel an Fahrzeugen die Hersteller dazu verpflichtet, diese zurückzurufen und den Mangel zu beseitigen. Die Hersteller erfragen beim KBA bzw. aus dessen Zentralem Fahrzeugregister (ZFZR) die Daten der Halter und informieren diese schriftlich über den Rückruf und die geplanten Maßnahmen. Es gibt jedes Jahr Rückrufaktionen und diese betreffen nicht nur Fahrzeuge im Rahmen des Abgasskandals, sondern verschiedenste Fahrzeuge aus den verschiedensten Gründen. Die Zahl der Rückrufe bzw. der betroffenen Fahrzeuge ist jedoch durch den Abgasskandal eklatant angestiegen. Herstellerübergreifend sind Millionen Fahrzeuge betroffen.“, erklärt Rechtsanwalt Guido Kluck einleitend.

Was sollten betroffene Fahrzeughalter tun?

„Viele Fahrzeughalter stellen sich die Frage, ob sie ihr Fahrzeug umrüsten lassen müssen. Und ja, das ist leider so. Rückrufe sind verpflichtend. Notfalls kann das KBA bei der zuständigen Zulassungsbehörde sogar erwirken, dass eine Betriebsuntersagung für das Fahrzeug ausgestellt wird.“, führt Herr Kluck dazu aus. Er rät: „Wer sich von dem ungeliebten Schummeldiesel trennen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Einerseits kann man sich einer Musterfeststellungsklage anschließen, die zum Beispiel gerade gegen VW läuft. Darüber haben wir bereits berichtet. Die wohl meist vielversprechendere Variante ist aber eine Klage auf Schadensersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Eine andere, etwas ungewöhnliche, aber durchaus erfolgversprechende Möglichkeit kann auch der Widerruf des Kreditvertrages sein, der für den Autokauf abgeschlossen wurde.

Den gesamten Artikel finden Sie unter http://www.wkblog.de/rueckrufaktion-im-abgasskandal-was-audi-fahrer-jetzt-wissen-sollten.

Für mehr Informationen und eine Einschätzung, welche der Varianten für Ihren konkreten Fall die beste ist, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir finden die für Sie geeignetste Lösung!



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Guido Kluck

Beiträge zum Thema