Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung nach BGH-Urteil möglich
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Stuttgart, 8. April 2025
Wer einen Immobilienkredit vorzeitig zurückgezahlt hat, kennt die Thematik: Die Bank verlangt eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung – oft in Höhe mehrerer Tausend Euro. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. Dezember 2024 (Az. XI ZR 75/23) stellt jedoch klar: Solche Entschädigungen sind unzulässig, wenn die vertraglichen Regelungen zur Berechnung intransparent oder missverständlich formuliert sind.
Was hat der BGH entschieden?
Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel beanstandet, in der für die Berechnung der Entschädigung auf die „Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens“ abgestellt wird. Diese Formulierung sei nicht eindeutig, da sie für Verbraucher nicht hinreichend erkennen lässt, welche Zeitspanne tatsächlich zur Berechnung maßgeblich ist. Ein durchschnittlicher Darlehensnehmer könne dies so verstehen, dass die gesamte vertragliche Restlaufzeit gemeint ist – tatsächlich ist jedoch nur die rechtlich geschützte Zinserwartung relevant. Die Unklarheit kann zu einer falschen Vorstellung über die Höhe der Entschädigung führen und Verbraucher von der Ausübung ihres Rückzahlungsrechts abhalten.
Rechtsfolgen für Verbraucher:
Verbraucher, die aufgrund einer solchen oder vergleichbaren Klausel eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, können diese nun unter Umständen zurückfordern. Maßgeblich ist, ob der Vertrag die in § 502 BGB vorgeschriebenen Angaben vollständig, klar und verständlich enthält.
Fristen und Verjährung:
Zu beachten ist die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende. Ansprüche auf Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen, die im Jahr 2022 oder später geleistet wurden, können daher grundsätzlich noch geltend gemacht werden. Bei älteren Zahlungen ist eine gesonderte Prüfung erforderlich.
Was können Kreditnehmer tun?
Vertrag prüfen: Insbesondere die Regelungen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.
Fachanwalt einschalten: Ist die Vertragslage unklar, empfiehlt sich die Prüfung durch einen im Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Betroffene Banken und Verträge:
Insbesondere Darlehensverträge aus den Jahren 2016 bis 2021 stehen im Fokus. Betroffen sind unter anderem Verträge folgender Institute:
Volksbanken und Raiffeisenbanken
Sparda-Banken
PSD-Banken
Genossenschaftsbanken wie BBBank
Sparkassen
Commerzbank
Fazit:
Das Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt die Rechte von Kreditnehmern erheblich. Zahlreiche Banken haben über Jahre hinweg unklare Klauseln verwendet und Vorfälligkeitsentschädigungen erhoben, die nun auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Verbraucher sollten nicht zögern, ihre Verträge überprüfen zu lassen – erhebliche Rückforderungsansprüche können die Folge sein.
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