Sachwert-Schmiede GmbH insolvent

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Anleger der Sachwert-Schmiede GmbH müssen um ihr investiertes Geld fürchten. Die Gesellschaft ist insolvent. Das Amtsgericht Mannheim eröffnete das vorläufige Insolvenzverfahren (Az.: 4 IN 896/15).

Die Sachwert-Schmiede GmbH nahm die Gelder von Anlegern an, um diese in Sachwerte anzulegen. Dazu schloss sie Darlehensverträge mit den Anlegern ab und verpflichtete sich, die Darlehen in jedem Fall zurückzuzahlen. Natürlich mit Zinsen. Damit habe das Unternehmen ein Einlagengeschäft betrieben ohne im Besitz der notwendigen Erlaubnis dafür zu sein, so die BaFin. Die Finanzaufsicht ordnete deshalb im September die unverzügliche Abwicklung des Geschäfts an. Verbunden wäre die Abwicklung auch mit der Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Anleger gewesen. Damit wurde es jedoch nichts. Die Sachwert-Schmiede GmbH ist zahlungsunfähig. Anlegern drohen jetzt finanzielle Verluste.

„Es muss abgewartet werden, ob ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um das reguläre Insolvenzverfahren zu eröffnen. Sollte das der Fall sein, müssen die Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Doch auch dann müssen die Anleger immer noch mit Verlusten rechnen. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen aller Gläubiger vollständig zu befriedigen.

Daher empfiehlt Cäsar-Preller den Anlegern, weitere rechtliche Schritte zu prüfen. „Offensichtlich hatte die Sachwert-Schmiede GmbH nicht die notwendige Erlaubnis für ihr Einlagengeschäft. Damit dürften sich die verantwortlichen Personen wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz auch persönlich schadensersatzpflichtig gemacht haben. Ebenso kann geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend gemacht werden können“, so Cäsar-Preller.

Die Sachwert-Schmiede GmbH hatte damit geworben, dass Sachwerte auch in schwierigen Zeiten krisensicher seien. Tatsächlich sind solche Geldanlagen aber auch immer mit Risiken für die Anleger verbunden. Über diese Risiken hätten die Anleger im Beratungsgespräch umfassend aufgeklärt werden müssen. Zudem hätten die Vermittler die Plausibilität des Geschäftsmodells überprüfen müssen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

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