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SAMIV-Vermittler erneut zum Schadensersatz verurteilt

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Mit Urteil vom 23.12.2013 hat das Landgericht Hanau einen weiteren Finanz- und Versicherungsmakler verurteilt, einer Kundin, der er Vermögensanteile an der Samiv AG vermittelt hatte, den vollen Anlagebetrag i.H.v. 20.000 € als Schadensersatz zu zahlen sowie diese Summe seit dem Anlagezeitpunkt mit 2 % zu verzinsen und der Klägerin die ihr entstanden Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.

Bekanntlich hatte die Samiv AG hat über Finanz- und Versicherungsmakler in Deutschland Kunden geworben bzw. Einlagen einwerben lassen. Diese Finanz- und Versicherungsmakler haben ihren eigenen, häufig langjährigen Kunden, deren Vertrauen sie genossen, empfohlen, ihre Ersparnisse in Vermögensanteile der Samiv AG (Anlage mit fester Laufzeit - AFL) zu investieren, obgleich diese i.d.R. keine oder kaum Erfahrungen im Kapitalanlagebereich hatten. Hierbei wurde den Kunden neben einer angeblich mündelsicheren Anlage ohne jedes Risiko auch noch eine Verzinsung von 7 % bis 8 % versprochen.

Das Landgericht Hanau hat in seinem Urteil festgestellt, dass entgegen der Darstellung des verurteilen Versicherungsmakler sehr wohl ein Beratungsvertrag zustande gekommen war und er somit eine anleger- und objektgerechte Beratung schuldete, er hierbei jedoch mehrere Pflichtverletzungen begangen hat. So hatte u.a. eine Anlage bei der Samiv AG als sicher dargestellt, ohne dass überhaupt klar war, was die Samiv AG mit dem ihr von den Anlegern überlassenen Kapital macht.

In der Urteilsbegründung hat das Landgericht Hanau insbesondere darauf abgestellt, dass entgegen der Darstellung des Versicherungsmaklers weder Garantien noch Sicherheiten für die Rückzahlung angelegter bzw. der Samiv AG treuhänderisch überlassener Geldbeträge gab, noch auch nur Sachwerte der Samiv AG vorhanden waren. Im Übrigen sei die Klägerin als konservative Anlegerin einzustufen, sodass die Empfehlung, ihre Ersparnisse einer im Ausland ansässigen Kapitalanlagegesellschaft ohne jegliche Sicherheiten zu überlassen, schlicht falsch war, da dies nicht ihren Anlagezielen entsprach.

Auch mit diesem Urteil wird bestätigt, dass betroffene Anleger der Samiv AG begründete Aussicht haben, ihre bereits als verloren geglaubten Einlagen zumindest von den Vermittlern zurückzufordern und ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durchsetzen zu können. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Schadensersatzansprüche zum Jahresende 2014 verjähren, sodass hiermit nicht mehr allzu lange zugewartet werden darf.

Sofern Sie ebenfalls bei der Samiv AG Gelder angelegt haben sollten, stehen wir Ihnen für eine Prüfung und Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche zur Verfügung, zumal wir derzeit bundesweit mehrerer solcher Verfahren betreiben und in absehbarer Zeit mit weiteren Urteilen zugunsten betroffener Anleger rechnen. Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage. 

hünlein rechtsanwälte - Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
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