Sanierungsgewinn: Körperschaftsteuer darauf ist eine Neuforderung

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Nach dem BFH-Beschluss vom 15.11.2018, Aktenzeichen XI B 49/18, soll die Körperschaftsteuer auf einen Sanierungsgewinn keine Insolvenzforderung darstellen, sondern eine Neuforderung. 

In Bezug auf den Insolvenzplan sei aufgrund der vorhandenen Rechtsprechung des BFH geklärt, dass mit der Rechtskraft der Bestätigung eines solchen Planes nach § 254 Abs. 1 InsO die in dessen gestaltendem Teil festgelegten Wirkungen für und gegen alle Beteiligten eintreten und fortan die allein maßgebliche Grundlage für die gesamte Vermögens- und Haftungsabwicklung der Insolvenzplan bilde (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 2014 I R 39/13 , BFHE 247, 300 , BStBl II 2015, 577 , Rz 15).

Der Schuldner werde nach § 227 Abs. 1 InsO mit der im gestaltenden Teil vorgesehenen Befriedigung der Insolvenzgläubiger von ihren restlichen Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern frei (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 2015 IX ZR 143/13, BGHZ 208, 227, Rz 26). Dies führe zwar nicht zu einem Erlöschen der Steuerforderungen i.S. des § 47 AO, berühre also nicht deren Bestand als solchen, sondern nur deren Durchsetzbarkeit (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 2013 VII R 2/12, BFH/NV 2013, 1543, Rz 13).

Bei dem Anspruch des FA auf Besteuerung des Sanierungsgewinns aus dem Insolvenzplan handele es sich daher nicht um eine Insolvenzforderung, die vom FA zur Insolvenztabelle anzumelden wäre (ebenso Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 21. September 2015 25 T 404/15, Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht 2015, 2186, Rz 25).

Fazit: Nach dem BFH-Beschluss vom 15.11.2018, Aktenzeichen XI B 49/18, könnte der Sanierungsgewinn bei Altfällen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zu versteuern sein. Die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen bei Unternehmenssanierungen ist jetzt in § 3a Einkommensteuergesetz geregelt (Rüberg, Endlich: Die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen ist zurück, NJW-Spezial, 2019, 207). Ungelöst bleibt die Frage der Versteuerung von Sanierungsgewinnen bei Privatinsolvenzen.


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