Santander Bank AG verweigert trotz Schlichtungsspruchs zugunsten der Anlegerin die Zahlung von EUR 25.000

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„Dieses Verhalten der Bank wird vor Gericht keinen Bestand haben“, ist sich Fachanwalt Helge Petersen sicher und bereitet die Klage vor.

Frau B., geb. 13.03.1929 war 80 Jahre alt, als ihr die Bankberaterin der SEB AGim Jahr 2010 - Rechtsnachfolgerin ist die Santander Bank AG – riet, die Hälfte ihrer Anteile an dem offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest P WKN: 980230 in den offenen Immobiliendachfonds SEB Vermögensverwaltungsfond Kapitalprotekt Substanz WKN: SEB1AM zu tauschen. Der Rentnerin war es wichtig, dass sie jederzeit an das Geld kommt, falls einmal ein Notfall passiert. Ihr wurde eine angeblich zur Risikostreuung geeignete sicherheitsorientierte Kapitalanlage versprochen.

Erst durch die anwaltliche Vertretung erfuhr Frau B., was sie tatsächlich erworben hatte.
„Es handelt sich bei dem
Kapitalprotekt Substanz um einen offenen Immobiliendachfonds, der nicht nur nicht der sicherheitsorientierten Risikoklasse 1 angehört, sondern darüber hinaus durch die Dachfondskonstruktion eine doppelte Kostenstruktur gegenüber dem einfachen offenen Immobilienfonds aufweist. Der Tausch des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest in den offenen Immobiliendachfonds Kapitalprotekt Substanz zur Risikostreuung war zudem wirtschaftlich sinnlos, da der Kapitalprotekt Substanz den SEB Immoinvest als Zielfonds enthält. Der Anleger zahlt also Geld an die Bank für eine Kapitalanlage, die er schon hatte“, erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen. Zudem wurde die Rentnerin rechtsfehlerhaft nicht über das Schließungsrisiko aufgeklärt (BGH-Urteil vom 29.04.2014 – XI ZR 477/12; XI ZR 130/13).

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen führte bei dem Bankenverband e.V. – dem sich die Santander Bank AG angeschlossen hat – zur Vermeidung einer Klage ein Schlichtungsverfahren durch. Die Schlichtungsstelle schloss sich der Rechtsauffassung der Kanzlei Helge Petersen & Collegen mit Schlichtungsspruch vom 04.04.2014 an. Frau B. erhielt einen positiven Schlichtungsspruch, der der Bank die Zahlung von EUR 25.000,00 auferlegte.

Die Entscheidung durch den Schlichtungsspruch ist ab einer Schadenshöhe von EUR 5.000,01 aber nicht bindend für die beteiligten Parteien. So nahm die Santander Bank den Schlichtungsspruch mit Hinweis des Bankenverbandes vom 04.06.2014 nicht an. Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen legt jetzt Klage ein, in der dieser Schlichtungsspruch und die Rechtsauffassung der Kanzlei Helge Petersen & Collegen bei den zuständigen Gerichten Beachtung finden soll.

Der Kapitalprotekt Substanz WKN: SEB1AM befindet sich mittlerweile in der Liquidation. Der Liquidationserlös abzüglich Liquidationskosten wird nach Abschluss des Liquidationsverfahrens an die Anteilsinhaber im Verhältnis ihrer jeweiligen Anteile verteilt.

Rechtsanwalt Helge Petersen weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung grundsätzlich der Verjährung unterliegen. Durch den Hinweis der Fondsgesellschaft auf die Aussetzung der Rücknahme der Anteile (Schließung) wird der Lauf der Verjährung in Gang gesetzt. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen wird geschädigten Anlegern geraten, anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Ansprechpartner in der Kanzlei Helge Petersen & Collegen ist Rechtsanwalt Bauer.


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