Sarwari-Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – richtig reagieren: erste Tipps!

  • 2 Minuten Lesezeit

Was ist eine Sarwari-Abmahnung?

Die Kanzlei Sarwari mit Sitz in Hamburg wird geleitet von Herrn Rechtsanwalt Yussof Sarwari. Die Kanzlei verschickt im Auftrag von diversen Rechteinhabern aus der Filmbranche Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung.

Mögliche Filmproduzenten in einer Sarwari-Abmahnung

  • Berlin Media Art JT e. K. (vormals John Thompson),
  • HN Medien GmbH (vormals Oktano GmbH),
  • VPS Film Entertainment GmbH,
  • G & G Media GmbH,
  • etc.

Wie lautet der Vorwurf in der Sarwari-Abmahnung?

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, über den Internetanschluss daheim einen Pornofilm illegal heruntergeladen und danach im Wege von Filesharing weiter im Internet verbreitet zu haben. Die Verbreitung und damit öffentliche Zugänglichmachung geschieht durch einen Upload, der von einem PC ausgeführt worden ist, welcher sich zur Tatzeit im Haus des Abgemahnten befand. Solche Down- und Uploads erfolgen immer über sog. Internet-Tauschbörsen mit Hilfe von Filesharing-Programmen, wie z. B. µTorrent oder BitTorrent.

Folgen einer Urheberrechtsverletzung wegen Filesharing

Da dieser Tausch-Vorgang von geschützten Filmdateien ohne Erlaubnis der Filmproduzentin verboten ist, werden solche Fehltritte seit Jahren ermittelt und der Internet-Anschlussinhaber in der Abmahnung aufgefordert:

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
  • einen Schadensersatz zu zahlen,
  • sowie die anwaltliche Gebühren von Rechtsanwalt Sarwari zu erstatten.

Hintergrund: die Entscheidung über die Vervielfältigung und Verbreitung des Filmmaterial liegt allein in den Händen der Produzentin. Kommt es also zu einem Verstoß, findet das Urhebergesetz, welches das geistige Eigentum und die Verwertungsrechte der Filmproduzenten schützt, zur Anwendung.

Richtig reagieren: erste Tipps bei einer Sarwari-Abmahnung

  • Nutzen Sie die kostenlose anwaltliche Beratung in unserer Kanzlei!
  • Keine voreilige Unterschrift (Unterlassungserklärung) oder Zahlung leisten!
  • Fristen beachten!

Vermeiden Sie eine Vertiefung des Schadens. Insbesondere sind die Forderungen in der Sarwari-Abmahnung nicht immer zu erfüllen! Der Internet-Anschlussinhaber ist nicht automatisch in der Haftung. Vielmehr kann er sich trotz Upload über seinen Anschluss entlasten. Rufen Sie uns daher an, gern beraten wir Sie zu Ihrem Fall!

Keine Unterlassungserklärung und keine Zahlungen, wenn 

der Abgemahnte nicht persönlich haftbar gemacht werden kann. Sofern nachweislich andere Personen ernsthaft für die Uploads des Filmmaterials in Frage kommen (Untermieter, Feriengäste bzw. Besucher), sind die von Sarwari gestellten Ansprüche konsequent abzuwehren.

Geldforderungen im Abmahnschreiben zu hoch

Falls der Abgemahnte den Upload vorgenommen haben sollte, kann trotz alledem Geld gespart werden. Für gewöhnlich sind die Geldforderungen viel zu hoch angesetzt. Auch sollten Sie sich nicht davon beeinflussen lassen, sollte im Abmahnschreiben ein Vergleichsangebot unterbreitet werden (regelmäßig 650 Euro). Auch dieser Betrag ist angreifbar. Es lohnt sich daher, die geltend gemachten Ansprüche prüfen zu lassen. Gern beraten wir Sie im Vorfeld oder übernehmen auch Ihre Interessenvertretung!

Baumeister Rosing – wir sind:

  • 7 Tage die Woche telefonisch für Sie erreichbar
  • kostenfreie Erstberatung durch einen auf Abmahnungen spezialisierten Anwalt
  • bundesweite Vertretung 
  • faires Pauschalhonorar

Wir helfen sofort! Zögern Sie nicht und schildern Sie uns Ihre Situation. 

Ihr Baumeister Rosing-Team. 


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