Sasse & Partner Abmahnung für die Splendid Film GmbH: "A Good Man - Gegen Alle Regeln"

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Der Elite-Soldat Alexander (Steven Seagal) beschließt, ein ruhiges Leben fernab vom Kriegsgeschehen zu führen, nachdem seine Karriere auf einer Mission im Irak in einem Desaster endete, als ein kleines Mädchen in seinen Armen starb. Er igelt sich fortan ein, als einfacher Hausmeister eines Mietshauses. Dort holt ihn seine Vergangenheit ein, als er in die Probleme eines Anwohners mit Sam Huang (Tzi Ma) hineingezogen wird. Huang wird samt Familie von russischen Gangstern gefangen genommen und Alexander befindet sich nunmehr zwischen den Fronten.

Die Splendid Film GmbH lässt durch die Kanzlei Sasse & Partner abmahnen wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen an dem Film "A Good Man - Gegen Alle Regeln". 

Herunterladen = Anbieten?

Beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen werden meist gleichzeitig die eigenen bereits heruntergeladenen Inhalte anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt. Der Tatbestand des Anbietens und somit der „Verbreitung“ des geschützten Werkes ist so auch durch das reine Downloaden über die einschlägigen Tauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben der Kanzlei.

Was wird verlangt?

Verlangt werden von den betroffenen Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und der Ersatz des entstandenen Schadens. Dabei wird dem Abgemahnten ein pauschales Vergleichsangebot (hier 800 EUR) zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche, die der Rechteinhaberin durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, unterbreitet.

Nützliche Tipps für die Adressaten des Abmahnschreibens:

  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.
  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.
  • Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen, sonst riskieren Sie die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.
  • Wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.
  • Rufen Sie die gegnerische Kanzlei nicht an. Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.
  • In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen teilweise lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft! Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen.
  • Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen. Wir beraten Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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