Sasse und Partner-Abmahnung | "Fear the Walking Dead" | Bundesweite Hilfe

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Die Sasse & Partner Rechtsanwälte mahnen aktuell Inhaber von Internetanschlüssen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an der US-Fernsehserie „Fear the Walking Dead“ ab.

„Fear the Walking Dead“ ist die zweite Serie aus Robert Kirkmans Zombie-Universum und spielt zeitlich vor der Mutterserie „The Walking Dead“. Im Mittelpunkt stehen der geschiedene Lehrer Travis und die Vertrauenslehrerin Madison, die zusammenarbeiten und sich in einer Beziehung befinden.

Was ist eine Sasse und Partner-Abmahnung?

Betroffene der Abmahnbriefe sollen eine Folge der Serie „Fear the Walking Dead“ in einer Internettauschbörse angeboten haben. Daher verlangen die Hamburger Anwälte, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten zu bezahlen. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von € 800,00. Hier gehen die Anwälte davon aus, dass der Abgemahnte entweder als Täter oder Störer haftet. Dies ist jedoch bei weitem nicht immer der Fall.

Wer haftet – wer haftet nicht?

Wer die Folge tatsächlich in einer Filesharing-Internetbörse angeboten hat, dem können auch 3 Anwälte nicht mehr helfen. Hier sollte man mit Sasse diskutieren, ob man die € 800,00 nicht etwas mindern kann.

Sobald jedoch andere (Partner, Kinder, Mitbewohner, Gäste, Mieter etc.) die Serie „Fear the Walking Dead“ angeboten haben, haftet der Anschlussinhaber allenfalls noch als sog. Störer. Der Störer muss keinen Schadenersatz bezahlen.

Ob eine Störerhaftung vorliegt, muss detailliert geprüft werden. Eine Störerhaftung liegt nur dann vor, wenn der Anschlussinhaber, also der Abgemahnte, Pflichten im Hinblick auf den Täter verletzt hat. Insbesondere können Anschlussinhaber nicht belangt werden, wenn andere volljährige Familienmitglieder mit Zugriff auf den Internetanschluss die Urheberrechtsverletzung vorgenommen haben (BGH – Morpheus). Aber auch in vielen anderen Fallkonstellationen kann eine Haftung entfallen.

Vorsicht bei der modifizierten Unterlassungserklärung!

Jede Unterlassungserklärung stellt eine Willenserklärung dar, mit der ein Unterlassungsvertrag abgeschlossen wird. Der entstandene Vertrag gilt lebenslang als Dauerschuldverhältnis (BGH, Urteil vom 06.07.2012 – V ZR 122/11). Sie sollten niemals eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben, wenn Sie nichts getan haben. Andernfalls setzen Sie sich lebenslang dem Risiko einer Vertragsstrafe aus.

Nicht zahlen – nicht unterschreiben: kostenlose Erstberatung nutzen!

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber haftbar sind, wenn andere eine Folge von „Fear the Walking Dead” über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter http://www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-sasse-und-partner/ nutzen. Ich habe hunderte Abmahnungen von Sasse & Partner bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Big Bang Theory“.


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