SC Willingen (Weltcup Willingen): Abmahnung wegen Ticketverkauf

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Einer unserer Mandanten wurde kürzlich von der Anwaltskanzlei Lentze Stopper aus München im Auftrag des Vereins „Ski-Club Willingen e.V.“ („SC Willingen“) abgemahnt. Der SC Willingen ist Veranstalter des Skisprung-Wettbewerbs Weltcup Willingen, welches an der Mühlenkopfschanze in Willingen stattfand.

In der Abmahnung wird gegen unseren Mandanten der Vorwurf erhoben, über eBay Kleinanzeigen Tickets zu der Veranstaltung Weltcup Willingen öffentlich zum Kauf angeboten zu haben, obwohl dies unzulässig sei. 

Beim originären Erwerb der Tickets beim SC Willingen habe unser Mandant die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vereins akzeptiert, in denen die private Weitergabe von Tickets unter bestimmte Bedingungen gestellt werden. Eine dieser Bedingungen sei, dass das öffentliche Anbieten von Tickets im Internet unzulässig sei. 

Ähnlichkeit zu ATGB-Abmahnungen der großen Fußballvereine

Diese Vorwürfe und der zugrundeliegende Sachverhalt deckt sich nahezu mit den zahlreichen Abmahnungen bekannter Fußball-Bundesligisten. 

Unsere Kanzlei hat in den vergangenen Jahren gegen nahezu alle abmahnenden Bundesligavereine Mandanten aus ganz Deutschland verteidigt, die ebenfalls mit dem Vorwurf konfrontiert waren, Tickets entgegen der (angeblichen) Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterverkauft zu haben. Sie finden zahlreiche Ratgeberartikel bzgl. ATGB-Abmahnungen von Fußballvereinen auf unserem Abmahnblog oder auf unserer Homepage.

Forderungen des SC Willingen

Im konkreten Fall fordern die Anwälte des SC Willingen die Kostenerstattung für die Abmahnung in Höhe von 75,00 € und die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Abmahnung ist bereits eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. 

Es handelt sich hierbei um ein rechtsverbindliches Versprechen, in Zukunft die beanstandete Handlung nicht (erneut) vorzunehmen. Im Falle eines Verstoßes müsste eine Vertragsstrafe an den Abmahner gezahlt werden.

Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

Wir raten sodann dazu, die der Abmahnung beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen. Diese kann ein Schuldeingeständnis darstellen. Sie sollten eine Abmahnung jedoch auch nicht ignorieren, da ansonsten gerichtliche Schritte drohen könnten. 

Stattdessen sollten Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen und Ihre Abmahnung überprüfen lassen. So kann weiterer Schaden abgewendet werden und die Angelegenheit rechtssicher beigelegt werden.

Wir können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere Ticket-Abmahnungen kennen wir aufgrund unserer großen Erfahrung und der Vielzahl an bearbeiteten Mandaten in diesem Bereich sehr gut.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung 
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung 
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates 

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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