Schaden der insolventen EN Storage GmbH auf 90 Mio. Euro geschätzt

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Das Amtsgericht Stuttgart hat am 6. März 2017 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der EN Storage GmbH eröffnet (Az.: 6 IN 190/17). Das Gericht hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Insolvenzverwalter hat den Schaden nach derzeitigen Erkenntnissen auf etwa 90 Mio. Euro beziffert. Betroffene Anleger könnten demnach hohe Verluste erleiden. Neben der Insolvenzverfahrenseröffnung ermittelt zudem die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Betrug. Die angebotenen Server zur Datenspeicherung sollen nur bis zu einem geringen Teil bestanden haben. 

Die EN Storage GmbH hat als Dienstleister die Datenspeicherung für international tätige Unternehmen und staatliche Institutionen angeboten. Privatinvestoren konnten sich an dem Unternehmen durch renditestarke Direktinvestments und Inhaberteilschuldverschreibungen mit Zinsen bis zu 6,8 Prozent beteiligen (WKN: A161YY / WKN: A2BPU8 / WKN: A2BPVQ). 2014 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Unternehmen das Einlagengeschäft untersagt, da hierfür die erforderliche Erlaubnis fehlte. Die EN Storage GmbH wurde zur Rückabwicklung der Verträge aufgefordert. 

Handlungsmöglichkeiten für Betroffene

Anleger könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Bei der Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens sollten Betroffene ihre Forderungen form- und fristgerecht zur Forderungstabelle anmelden und des Weiteren zeitnah reagieren und anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und gegebenenfalls geltend zu machen. Diese können sich im Zuge einer fehlerhaften Beratung oder aus Vermittlerhaftung ergeben. Sofern sich die Vorwürfe des Betrugs bewahrheiten, könnten Betroffene auch einen Schadensersatzanspruch infolge der unerlaubten Handlung geltend machen.

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