Schaden durch Hydropower VI und VII - Informationen für die Opfer der Deutschen Biofonds AG

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Wie schwierig und unübersichtlich die Lage der Anleger der Deutschen Biofonds AG gegenwärtig ist, zeigen die Reaktionen auf die erste Veröffentlichung von Witt Rechtsanwälte. Schon kurz nachdem am 13.10.2015 erstmals über das Verschwinden der Gesellschaft und Herrn Dr. Yaver Demirs berichtet wurde, meldeten sich etliche Anleger auf der Suche nach Informationen und Hilfe. Betroffen sind in erster Linie Zeichner der Angebote Hydropower VI und Hydropower VII. Außerdem veröffentlichten in der Folgezeit auch mehrere andere Kanzleien Berichte zu dem Thema.

Für Witt Rechtsanwälte ergibt sich nach den Gesprächen mit vielen Geschädigten und anderen Beteiligten bisher folgendes Bild:

Dr. Yaver Demir in Untersuchungshaft

Der Initiator und Vorstand der Deutsche Biofonds AG befindet sich nach den Angaben zweier unabhängiger Quellen gegenwärtig in Nürnberg in Untersuchungshaft. Hintergrund soll eine Auseinandersetzung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sein, ohne dass ein unmittelbarer Zusammenhang mit Hydropower VI und VII besteht. Zur Situation der Deutschen Biofonds AG und der Anleger sind von Dr. Demir gegenwärtig daher keine Informationen zu erhalten.

Ehemaliger Vertrieb versucht, Anleger für gemeinsames Vorgehen zu sammeln

Ebenfalls aus zwei unterschiedlichen Quellen erhielten Witt Rechtsanwälte die Information, dass Personen, die früher Beteiligungen an Hydropower VI und VII vermittelten, jetzt versuchen, die geschädigten Anleger für ein gemeinsames Vorgehen zu sammeln. Es sollen insbesondere Maßnahmen gegen Dr. Demir, beteiligte Wirtschaftsprüfer und den Vorstand der Deutschen Biofonds AG geplant sein.

Das hört sich auf den ersten Blick gut an, sollte aber sorgfältig geprüft werden. Denn derartige Maßnahmen können nicht nur unsinnige Kosten verursachen, sondern auch von anderen Verantwortlichen ablenken – unabsichtlich oder absichtlich. Witt Rechtsanwälte halten nach ihrer bisherigen Prüfung insbesondere auch eine Haftung der Vermittler von Hydropower VI und VII für möglich.

Daher sollten sich die Geschädigten auf nichts einlassen, was ein Vorgehen gegen den Vermittler erschwert oder ausschließt. Teilweise wurde das Angebot eines gemeinsamen Vorgehens aber sogar ausdrücklich mit der Bedingung verknüpft, dass man dann nichts mehr gegen den Vermittler unternehmen dürfe. Das sollte man ablehnen. Vielmehr sollte die Beauftragung eines Rechtsanwalts immer auch die Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler beinhalten.

Viele Auffälligkeiten bei Hydropower VI und VII – kein plausibles Angebot 

Witt Rechtsanwälte konnten die Angebote der Deutsche Biofonds AG bisher – insbesondere aufgrund des Prospekts für Hydropower VI bzw. die Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG, weiterer Informationsunterlagen und vieler Gespräche mit Betroffenen – prüfen. Danach lassen sich eine Vielzahl von Auffälligkeiten bzw. Ungereimtheiten feststellen. Nach der Überzeugung von Witt Rechtsanwälte war frühzeitig ersichtlich, dass es sich nicht um ein plausibles bzw. seriöses Angebot handelte. Das hätte auch einem sorgfältigen Vermittler bzw. Berater auffallen müssen. Dazu seien einige wesentliche Punkte aufgeführt.

Die Deutsche Biofonds AG war erst im Jahr 2008 gegründet worden. Trotzdem warb sie schon im Jahr 2012 mit einer Referenz von 200 Projekten. Die Gesellschaft unterhielt allerdings keinen Geschäftsbetrieb, der in der Lage gewesen wäre, in so kurzer Zeit eine derart große Zahl von Projekten ernsthaft zu realisieren.

Der Prospekt vom 30.06.2012 nennt die Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG als Anbieterin, Prospektverantwortliche und geschäftsführende Kommanditistin der Fondsgesellschaft. Die Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG wurde aber schon am 16.11.2012 im Handelsregister wieder gelöscht. Viele Anleger zeichneten erst nach diesem Zeitpunkt, ohne dass man sie auf diesen Umstand aufmerksam gemacht hatte. Dabei handelt es sich um eine Unregelmäßigkeit, die als sehr deutliches Warnsignal hätte verstanden werden müssen.

Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte für das sogenannte Private Placement Hydropower VI im März 2012 eine „ausgezeichnete“ Plausibilität bescheinigt, ohne darauf hinzuweisen, dass sie die Mittelverwendungskontrolle bei der Deutschen Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG gegen eine Vergütung von 42.200,00 Euro übernehmen sollte.

Es wurde mit einem Direktinvestment im Bereich der Wasserkraft bzw. der Investition in Sachwerte geworben, tatsächlich war aber nur eine Beteiligung an einer vermeintlichen Projektgesellschaft in der Türkei geplant. Daher stehen den Einzahlungen der Anleger auch nur diese türkischen Gesellschaftsbeteiligungen gegenüber, deren Wert heute völlig unklar ist. Grundeigentum bzw. Sachwerte sollten nie erworben werden.

Aus dem Prospekt ist nicht hinreichend ersichtlich, in welchem Umfang andere Gesellschaften aus dem Bereich von Dr. Demir an der Errichtung der Wasserkraftwerke beteiligt sind bzw. von ihr profitieren. Eine Interessenkollision ist daher nicht absehbar.

Das Finanzierungskonzept war ungewöhnlich und nebulös. Neben den vorgesehenen 5.000.000,00 Euro, die von Anlegern eingesammelt werden sollten, sollte ein Fremdfinanzierungsanteil von 19.047.194,03 Euro erforderlich sein. Dieser Betrag sollte durch die Deutsche Biofonds Enerji ve Madencilik Yatirim ve Danismanlik Ltd. Sti. abgedeckt sein, die dafür wiederum Gesellschafterdarlehen von den Gründungsgesellschafterinnen des Fonds erhalten sollte.

Diese Gründungsgesellschafterinnen waren die Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG, die bereits am 12.11.2012 gelöscht wurde, die Deutsche Biofonds Verwaltungs GmbH und die Deutsche Biofonds Treuhand GmbH. Es blieb aber völlig unklar, woher diese Gesellschaften über mehr als 19 Mio. Euro gesichert verfügen sollten und wofür man in diesem Fall überhaupt die Anleger gebraucht hätte. Ausgehend davon, dass tatsächlich entsprechende Mittel vorhanden waren, wäre eine Realisierung ohne die Beteiligung von Kleinanlegern aus Sicht von Witt Rechtsanwälte lukrativer gewesen.

Hydropower VI sollte das erste Angebot für private Anleger sein, nachdem Hydropower I bis V vermeintlich institutionellen Investoren vorbehalten waren. Leistungsbilanzen zu Hydropower I bis V sind allerdings nicht ersichtlich. Es bleibt daher abzuwarten, ob es sich dabei um mehr als eine Legende handelt.

Für Hydropower VI und für Hydropower VII wurde ab Ende 2013 auch damit geworben, dass die Wasserkraftwerke schon mit hohem Gewinn verkauft worden seien und die Abwicklung Ende 2014 erfolgen solle. Das verleitete viele Anleger zu einem zweiten Investment. Aus bisher ungeklärten Gründen kam es dann aber nie zu der Umsetzung des angeblichen Kaufvertrags.

Unverständlich ist auch, warum nicht zumindest die Verkaufsoption wahrgenommen wurde, die angeblich von Anfang an bestanden haben sollte und als Gewähr für die Sicherheit des Investments angeführt worden war.

Individuelle Prüfung sollte kurzfristig erfolgen

Nach der Bewertung von Witt Rechtsanwälte sollten die Anleger von Hydropower VI und VII zunächst von einem Totalverlust ausgehen. In Anbetracht der geschilderten Auffälligkeiten ist es unwahrscheinlich, dass die Anteile an der türkischen Projektgesellschaft einen höheren Wert besitzen. Es muss leider mit kriminellen Machenschaften gerechnet werden. Selbst wenn heute noch etwas da sein sollte, wird es zunächst für die Kosten eines Insolvenzverfahrens oder einer anderen Abwicklung herangezogen.

Angesichts der oben geschilderten Auffälligkeiten sehen Witt Rechtsanwälte aber die Grundlage für Schadensersatzansprüche gegen verschiedene Beteiligte. Erfahrungsgemäß wird sich die Situation aber für jeden Anleger unterschiedlich darstellen. So ist ein Vorgehen gegen den Vermittler dort schwerer, wo dieser beispielsweise direkt für die Deutsche Biofonds AG oder die ebenfalls verschwundene Wertekontor GmbH gearbeitet hat. Ein Anleger mit einer Rechtsschutzversicherung hat mehr Möglichkeiten, als einer ohne.

Daher empfiehlt es sich nicht, an irgendwelche Pauschallösungen oder Sammelverfahren zu glauben. Jeder Geschädigte sollte vielmehr seine individuelle Situation kurzfristig durch einen einschlägig spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Witt Rechtsanwälte stehen dafür auch weiterhin zur Verfügung.

Witt Rechtsanwälte

Heidelberg Berlin München


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