Schaden durch Wohnen im Narzissenweg von Exporo

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Geschädigte erheben Klage auf Schadensersatz gegen EPH Investment GmbH und Exporo Projekt 72 GmbH wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken des Private Placements im Zusammenhang mit seniorengerechten Wohnungen in Pulheim


1. Hoher Verlust bei dem Private Placement Wohnen im Narzissenweg 

Nach dem heutigen Kenntnisstand der betroffenen Anlegerinnen und Anleger ist bei der Kapitalanlage Wohnen im Narzissenweg mindestens mit dem Verlust eines großen Teils der Investitionen zu rechnen.

Das ab August 2020 über die damalige Exporo Investment GmbH, heutige EPH Investment GmbH, als exklusiv vermittelte Private Placement unter der Bezeichnung Wohnen im Narzissenweg beinhaltete den Erwerb von Schuldverschreibungen der Exporo Projekt 72 GmbH mit der Wertpapierkennnummer A254UG und einem Gesamtnennbetrag von 3.680.000,00 Euro. Nach einer Meldung im Internet konnten davon Schuldverschreibungen über 3,2 Mio. Euro verkauft werden.

Grundlage der Schuldverschreibungen waren mittelbar Darlehensforderungen gegen die ConReal Pulheim GmbH, die von der Exporo Projekt 72 GmbH erworben wurden. Die Darlehen standen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben der ConReal Pulheim GmbH in Pulheim bei Köln. Dort sollten im Narzissenweg 1 und 3 in 50259 Pulheim insbesondere 24 seniorengerechte Wohnungen errichtet und verkauft werden. Die Projektentwicklerin war die ConReal Estate GmbH als Mutter der ConReal Pulheim GmbH.

Für das Bauvorhaben, das ursprünglich auch ein Pflegeheim eingeschlossen hatte, waren bereits früher über Gesellschaften aus dem Bereich der Exporo AG bzw. Anlegerinnen und Anleger Kapital zur Verfügung gestellt worden, insbesondere über das Projekt Am Pulheimer See, und die Entwicklung vor August 2020 war keineswegs planmäßig verlaufen. Trotzdem sammelten die Gesellschaften der Exporo AG nochmals sowohl über das Private Placement, WKN A254UG, als auch über eine Schwarmfinanzierung jeweils mit der Bezeichnung Wohnen im Narzissenweg Geld von Anlegerinnen und Anlegern ein.

Das Vorhaben stand aber weiter unter keinem guten Stern und bereits 2021 mussten die Inhaberinnen und Inhaber der Schuldverschreibungen über erhebliche Verzögerungen informiert werden. Nach den Angaben gegenüber den Geschädigten resultierten diese Verzögerungen vor allem aus einer fehlenden Leistungsfähigkeit des Generalunternehmers und die Probleme nahmen eine Dimension an, die eine Realisierung des Projekts, wie sie im Jahr 2020 in Aussicht gestellt wurde, mittlerweile ausschließt.

Gegenüber den Anlegerinnen und Anlegern wird zwar nach wie vor die Hoffnung verbreitet, das Projekt über einen neuen Investor retten zu können, aber auch für diesen Fall zeichnet sich ab, dass aufgrund der anderweitigen Belastungen, die auf dem Vorhaben ruhen, allenfalls der kleinere Teil der Investitionen bzw. der Ansprüche aus den Schuldverschreibungen zurückgeführt werden kann. Auch ein Totalverlust ist gegenwärtig wohl nicht ausgeschlossen.


2. Schwere Aufklärungspflichtverletzungen durch EPH Investment GmbH und Exporo Projekt 72 GmbH

Die großen Schäden, die den Anlegerinnen und Anlegern bei dem Private Placement Wohnen im Narzissenweg akut drohen, sind nach der Prüfung von Witt Rechtsanwälte auf schwere Aufklärungspflichtverletzungen zurückzuführen, die von der EPH Investment GmbH und der Exporo Projekt 72 GmbH zu vertreten sind.

Schon vor 2020 hatte sich das Gesamtprojekt in Pulheim alles andere als planmäßig entwickelt und die Rückzahlung des Projekts Am Pulheimer See war anders als vorgesehen nur durch Mittel aus dem Bereich der Exporo AG möglich geworden, konkret hat wohl die Exporo Projekt 72 GmbH der ConReal Estate GmbH als der Mutter der Projektgesellschaft ein entsprechendes Darlehen zur Verfügung gestellt. Über diese Hintergründe erfolgte allerdings gegenüber den Anlegerinnen und Anlegern von Wohnen im Narzissenweg auf der Projektseite für das Private Placement, in dem entsprechenden Exposé und auch in dem Private Placement Memorandum keine ausreichende Aufklärung, obwohl sie auf erhebliche Risiken der Kapitalanlage hindeuteten.

Sehr schwer wiegt in diesem Zusammenhang weiter, dass das Projekt in Pulheim nicht das einzige Bauvorhaben der ConReal Estate GmbH als Projektentwicklerin war, dessen Realisierung nicht plangemäß verlief – vielmehr war der Verlauf eines sehr ähnlichen Projekts katastrophal und auch 2020 noch alles andere als beendet. Konkret hatte die ConReal Estate GmbH im nur gut 100 km von Pulheim entfernten Bönen bei Dortmund schon früher mit dem Versuch begonnen, ein Altenpflegeheim und Seniorenwohnungen zu errichten und zu verwerten, aber das Altenpflegeheim wurde in der Presse noch 2020 als Neubau-Ruine bezeichnet und in die Seniorenwohnungen waren zwar 2016 Mieterinnen und Mieter eingezogen, aber 2019 kam es zu ersten Kündigungen und Auszügen, da weder die Außenanlagen fertiggestellt noch Mängel beseitigt worden waren und auch die über das Altenpflegeheim in Aussicht gestellten Betreuungsleistungen nicht erbracht werden konnten. Die ConReal Estate GmbH war 2014 in das damals schon laufende Vorhaben eingestiegen, konnte es aber nie fertigstellen und im Jahr 2019 kam es sogar zu einem Insolvenzverfahren bezüglich der Projektentwicklerin beim Amtsgericht Celle. Die Exporo Investment GmbH und die Exporo Projekt 72 GmbH unterließen aber gegenüber den Anlegerinnen und Anlegern des Private Placement Wohnen im Narzissenweg nicht nur eine Aufklärung über diese Umstände, die erhebliche Bedenken an der Leistungsfähigkeit der Projektentwicklerin hervorrufen mussten, sondern die Seniorenwohnungen in Bönen wurden sogar noch als 2016 fertiggestelltes Referenzobjekt der ConReal Estate GmbH für Betreutes Wohnen dargestellt.

Unabhängig davon wurde gegenüber den Anlegerinnen und Anlegern hervorgehoben mit einer Absicherung durch erstrangige Grundschulden geworben, ohne darauf hinzuweisen, dass diese Grundschulden aufgrund von Beschränkungen durch die Makler- und Bauträgerverordnung praktisch kaum einen Wert besitzen konnten. Das zeigt die heutige Entwicklung, nach der trotz der erstrangigen Grundschulden nicht in Aussicht steht, durch deren Verwertung auch nur einen wesentlichen Teil der Investitionen zurückführen zu können.

Schon bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung über die eben genannten Risikofaktoren hätte keine vernünftige Anlegerin und kein vernünftiger Anleger sich gegen eine Verzinsung mit 7,0 % auf die enormen Risiken des Projekts eingelassen, und dabei gibt es noch weitere Aufklärungsfehler.


3. Schadensersatzansprüche werden bereits gerichtlich geltend gemacht  

Vor diesem Hintergrund haben Witt Rechtsanwälte für erste Geschädigte schon eine Klage zum Landgericht Hamburg auf umfassenden Schadensersatz erhoben. Die Klage richtet sich gegen die EPH Investment GmbH und die Exporo Projekt 72 GmbH und mit ihr wird jeweils die vollständige Erstattung der Zahlung auf das Private Placement geltend gemacht. Ein solcher Rückabwicklungsanspruch steht den Geschädigten zu, da sie sich ohne die geschilderten Aufklärungspflichtverletzungen sicher nicht für eine Investition in die Schuldverschreibungen bzw. das Projekt Wohnen im Narzissenweg entschieden hätten.

Dabei ist Wohnen im Narzissenweg nicht das erste und einzige Projekt aus dem Bereich der Exporo AG, zu dem vor dem Landgericht Hamburg Schadensersatzansprüche von Anlegerinnen und Anlegern gefordert werden. Ebenfalls wegen verschiedener Aufklärungspflichtverletzungen haben Witt Rechtsanwälte schon 2023 für etliche Geschädigte des Projekts Am Hamburger Stadtpark Klagen gegen Exporo Gesellschaften auf Schadensersatz erhoben. Dazu stehen die ersten mündlichen Verhandlungen kurz bevor.

Geschädigte des Private Placements Wohnen im Narzissenweg sollten weder darauf hoffen, noch eine ausreichende Rückzahlung auf ihre Investition zu erhalten, noch untätig bleiben, da eine Verjährung der Schadensersatzansprüche mit dem Ablauf des Jahres 2024 möglich ist.


Für eine individuelle Beratung der geschädigten Anlegerinnen und Anleger stehen wir gerne zur Verfügung.


Witt Rechtsanwälte

Heidelberg München Oranienburg





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