Schadenersatz für zu hohen Spritverbrauch

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Die Hersteller-Angaben zum Kraftstoffverbrauch von Neuwagen müssen stimmen - zumindest in etwa.

Sind sie nicht korrekt und das Auto schluckt deutlich mehr, kann der Hersteller zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart am 04.12.2008 entschieden (Az.:7 U 137/07). Der Hersteller wurde daher in diesem Fahl zur Zahlung von Schadenersatz an den Käufer eines Oberklassefahrzeugs verurteilt. Außerdem zahlt der Autobauer dem Autofahrer eine Minderung des Kaufpreises (62.000 Euro) von 2.500 Euro. Zahlen muss der Hersteller auch ein privates Gutachten und die Rechtsberatung des Klägers in Höhe von weiteren 2.400 Euro. Der Kläger fährt seit Mai 2005 einen damals fabrikneuen Kombi.

Beim Verkauf wurde der nach EU-Richtlinien ermittelte Spritverbrauch mit 10,2 Liter Diesel in der Stadt und 7,6 Liter außerhalb angegeben. Doch der Autofahrer ermittelte einen Mehrverbrauch von 15 Prozent. Ein Gutachter stellte später im Auftrag des Gerichts fest, dass der Wagen 9,1 Prozent mehr Sprit verbraucht als vom Hersteller angegeben.



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