Schadenersatz im Wohnmobil-Abgasskandal – Käufer erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück

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Im Wohnmobil-Abgasskandal hat das OLG Naumburg mit Urteil vom 26. September 2023 ein weiteres Mal Schadenersatz zugesprochen. Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Wohnmobil des  Typs Sunlight T 65, das auf einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Käufer daher Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 8 U 37/23).

Der Kläger hatte das Wohnmobil Sunlight T 65 im Juli 2020 gebraucht gekauft. Der Camper basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Litern Hubraum, der nach der Abgasnorm Euro 5 zugelassen ist.

Abgasuntersuchungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) bei vergleichbaren Modellen des Fiat Ducato haben ergeben, dass die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß zum Teil deutlich überschritten werden. Der Kläger in dem Verfahren vor dem OLG Naumburg machte daher auch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend.

Das OLG Naumburg folgte den Ausführungen des Klägers. In dem Fahrzeug kämen mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. So werde nach Auskünften des KBA in dem Modell nach einer gewissen Motorlaufzeit die Abgasrückführungsrate (AGR) verringert bzw. deaktiviert. Zudem kämen ein Thermofenster und ein Timer zum Einsatz, der die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystem beeinflusst, so das OLG.

Eine Abschaltreinrichtung liege bereits dann vor, wenn die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter normalen Fahrbedingungen verringert wird. Dabei sei es nicht entscheidend, ob die Motorsteuerung erkennt, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet, sondern ob Bedingungen erkannt werden, wie sie nahezu nur im Prüfmodus vorkommen und aufgrund dessen die AGR verändert wird, während unter normalen Betriebsbedingungen der Emissionsausstoß steigt. Dies sei hier der Fall, machte das OLG Naumburg deutlich.

Zudem komme auch ein Thermofenster zum Einsatz. Dabei handele es sich zumindest dann um eine unzulässige Abschalteinrichtung, wenn dadurch die Abgasreinigung bei Betriebsbedingungen wie sie im Gebiet der EU vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird, führte das Gericht weiter aus.

Stellantis, Konzernmutter von Fiat, könne zwar keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorgeworfen werden, sie habe aber zumindest fahrlässig gehandelt. Sie sei daher zum Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, ca. 4.800 Euro, verpflichtet, entschied das OLG Naumburg.

„Das OLG Naumburg folgt damit der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs, der im Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Dann wird der Kaufvertrag allerdings nicht vollständig rückabgewickelt, sondern der sog. Differenzschaden ersetzt. Dieser beträgt nach der Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises. Das Fahrzeug kann der Kläger behalten. Gerade bei Wohnmobilen kann das eine sinnvolle Option sein“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/wohnmobile-abgasskandal-2023/



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