Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall

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Probleme der Schadensabwicklung

Nach einem Verkehrsunfall sieht sich der Geschädigte oft mit einem Haufen Arbeit und Aufgaben konfrontiert. Dazu gehören der Weg zum Arzt, zur Werkstatt, zum Gutachter, die Korrespondenz mit der eigenen Versicherung, die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung. Dabei werden oft vorschnell Verträge in der Werkstatt, bei dem Gutachter oder in der Mietwagenfirma abgeschlossen. 

Erst im Nachhinein, wenn die gegnerische Versicherung die Kostenübernahme für das Gutachten oder den Mietwagen ablehnt, kommt oft das böse Erwachen. Plötzlich sieht sich der Geschädigte, welcher ggf. nicht einmal eine Teilschuld am Verkehrsunfall hat, Forderungen ausgesetzt, weil er einen Mietwagen angemietet oder ein Gutachten beauftragt hat. 

Der Mietwagenanbieter möchte natürlich ein Fahrzeug vermieten. Wer dafür am Ende des Tages aufzukommen hat, ist für ihn zweitrangig. Die gegnerische Versicherung ist daran interessiert, den Schaden so gering wie möglich zu reden. Zwischen all diesen Fremdinteressen steht man als Geschädigter oft alleine da.

Rechtsrat einholen

Besser ist es daher, gleich nach dem Unfall rechtlichen Rat einzuholen. Dabei ist das Kostenrisiko im Verkehrsrecht geringer als in den meisten anderen Rechtsgebieten. Die Rechtsprechung erkennt entstehende Rechtsanwaltskosten aufgrund der komplexen Fragen im Rahmen der Schadensabwicklung bei fast jedem Verkehrsunfall als sog. „notwendige Kosten der Rechtsverfolgung“ an. D. h. soweit der Gegner den Verkehrsunfall verschuldet hat, soweit trägt er auch die Kosten Ihrer Rechtsverfolgung.

Wir helfen Ihnen bei der Schadensabwicklung und beraten Sie umfassend bezüglich der damit verbundenen Rechtsfragen. 

Klemm & Murczak Rechtsanwälte 

Murczak

Rechtsanwalt



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