Schadensersatz: 28.091,- EUR, Abgasskandal, Urteil, 12.01.2021, LG Köln Az.: 3 O 354/19, AUDI Q5, EURO 6,

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Wir, die Kanzlei Korumtas, sind seit 2016 im Abgasskandal zugunsten der Verbraucher tätig und haben bundesweit  positive Urteile und hunderte Vergleiche zu Gunsten unserer Mandanten erwirkt.

In einem von uns geführten Verfahren verurteilte das Landgericht Köln Az.: 3 O 354/19 die AUDI AG zur Zahlung von Schadensersatz iHv 32.500,- EUR abzgl. 2009 EUR Nutzungsentschädigung.

Das besondere an diesem Fall ist: Der Mandant hatte das Fahrzeug am 04.01.2019 erworben.
Die AUDI AG wandte ein, für den Kläger hätte es ersichtlich sein müssen, das es sich um ein Abgasskandal-Fahrzeug handele. Sie, die AUDI AG, habe das Fahrzeug zwar 2014 manipuliert hergestellt, habe aber extra eine Internetseite eingerichtet und überall gewarnt, man solle ein solches Fahrzeug nicht mehr erwerben. Sie könne nichts dafür, wenn der Kläger ein solches Fahrzeug erwerbe.

Die Schulhofargumente: der Kläger sei selbst schuld, wenn er ein solches Auto kaufe, überzeugte das Landgericht Köln nicht.

Der Kläger, der 32.500,- EUR für das Fahrzeug bezahlt hatte, wurde mit einem RÜCKRUFBESCHEID durch das KBA (Kraftfahrtbundesamt) bedacht und aufgefordert, das Fahrzeug mit einem SOFTWAREUPDATE zu versehen. Ansonsten würde man das Fahrzeug stilllegen.

Die durch den Kläger vor dem Landgericht Köln erhobene Klage hatte Erfolg, wegen des Rückrufbescheids, der Aufklärung durch den EUGH C-693/18, die Annahme der Aufheizstrategie als unzulässige Abschalteinrichtung, wurde nicht in eine Beweisaufnahme eingestiegen.

Das Landgericht nahm an, dass die im Rückrufbescheid genannte Manipulation in Form einer Aufheizstrategie eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, die die Motorentwicklung bewusst und vorsätzlich so hergestellt habe, um den Rechtsverkehr zu täuschen. Weil auch nicht weiter durch die AUDI AG der Vorgang aufgeklärt wurde, hat das Landgericht sodann den Vorsatz und die Schädigungsabsicht als zugestanden angesehen. Die potentielle Laufleistung schätzte das Landgericht mit 300.000 km.

Sollten Sie auch einen Diesel erworben haben, mit dem sie nicht mehr zufrieden sind, wenden Sie sich an uns, wir prüfen, ob es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein Abgasskandal-Fahrzeug handelt.
Vor allem durch die bevorstehende Entscheidung des EUGH Az.: C-128/20 wird sich der Wind zugunsten der Verbraucher drehen. Die Chancen stehen besser als je zuvor.

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