Schadensersatz beim Porsche Cayenne II und Panamera II, Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7, VW

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Der Dieselabgasskandal – Und kein Ende ist in Sicht: EA 897 ebenfalls mit unzulässiger Abschalteinrichtung ausgestattet

In zahlreichen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns ist der Motor des Typs EA 897 verbaut worden. Insbesondere in den höherklassigen Modellen von Porsche, Audi und VW, wie zum Beispiel Porsche Cayenne II und Panamera II, Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 sowie VW Amarok, Toureg II und Phaeton, lässt sich dieser Motortyp finden.  

  • Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt

Unter dem Rückrufcode 23X6 hat das KBA verpflichtende Rückrufe für die benannten Modelle mit den 3-Liter Dieselmotoren, sowohl für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5, als auch der Abgasnorm Euro 6, angeordnet. Das KBA hat bei Untersuchungen das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung und Konformitätsabweichungen festgestellt.

In den Motoren sollen sowohl ein sogenanntes Thermofenster, als auch eine Motoraufwärmfunktion verbaut worden sein. 

Beide Abschalteinrichtungen führen in der Konsequenz dazu, dass die Abgasreinigung lediglich unter Prüfstandsbedingungen vollumfänglich funktioniert, während im realen Fahrbetrieb die gesetzlich vorgeschriebenen Emissionswerte um ein Vielfaches übertroffen werden.

Zur Beseitigung dieser Funktionen ist ein Software-Update vorgesehen. Bei Nichtvornahme dessen droht die Betriebsstilllegung des Fahrzeugs. 

Welche Langzeitfolgen das dann notwendige Software-Update haben wird, kann noch nicht abgesehen werden. Doch das Update für den EA189 hat bei vielen Fahrern bereits für Ärgernisse gesorgt. So muss auch beim Update für den EA897 mit einer nachlassenden Leistung, einem erhöhten AdBlue Verbrauch und vermehrtem Verschleiß gerechnet werden

  • Oberlandesgericht Koblenz verurteilt die Audi AG zu Schadensersatz

Mit Urteil vom 05.06.2020 (Az. 8 U 1803/19) verurteilte das OLG Koblenz die Audi AG hinsichtlich eines 3-Liter TDI Motors zu Schadensersatz. Die Audi AG muss dabei den Kaufpreis unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer gegen Rückgabe des Fahrzeugs an den klagenden Käufer zahlen. 

Das Gericht bestätigte dabei, dass die in dem Fahrzeug verbaute schnelle Motoraufwärmfunktion eine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle, da die  schadstoffmindernde schnelle Motoraufwärmfunktion nahezu nur im Prüfzyklus anspringe, während die Schadstoffminderung im realen Verkehr unterbliebe. Das Urteil ist rechtskräftig.

Auch in weiteren Verfahren vor den Landgerichten Köln, Wuppertal und Ulm wurden Porsche und Audi zu Schadensersatzleistungen verurteilt. 

  • Ihre Rechte 

Die betroffenen Modelle erleiden dabei nicht nur einen Wertverlust. Mitunter leidet auch das Vertrauen der betroffenen Kunden in die Gesetzeskonformität der Fahrzeuge. 

Potenziell können Ihnen dabei Schadensersatzansprüche gegen den Händler, als auch gegen den Hersteller Ihres Fahrzeuges zustehen.

So könnten Sie die Rückerstattungssumme berechnen:

(Kaufpreis in EUR x gefahrene Kilometer) : (350.000 km – Kilometerstand bei Kauf) 

Beispiel: 

(22.500 EUR x 50.000 Km) : (350.000 km – 80.000 km) = 4.166.66 Euro (Nutzungsersatz) 

Rückerstattung = 22.500 EUR – 4.166.66 EUR = 18.333.34 EUR

Aufgrund der Sorge vor Langzeitschäden, raten wir Ihnen von einem Aufspielen des Software-Updates ab und beraten Sie gerne bei dem Vorgehen gegen die Hersteller Ihres Fahrzeuges zur Geltendmachung Ihres Schadensersatzanspruches bundesweit. Erfolge in ähnlich gelagerten Fällen könnten wir für unsere Mandantschaft bereits gegen die Volkswagen AG, Audi AG oder Porsche AG vor den Landgerichten Lübeck, Kiel, Berlin und Krefeld erzielen. 

Nutzen Sie gerne unsere kostenlose, telefonische Erstberatung! 



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