Schadensersatz gegen Audi AG bei Leasingfahrzeug - BGH vom 16.12.2021

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Besitzer von Leasingfahrzeugen, die ein mangelhaftes Fahrzeug fahren, können sich seit kurzem auf besser Chancen bei der Duchsetzung von Schadensersatz Hoffnung machen.

Im sogenannten Abgasskandal hat der Bundesgerichtshof am 16.12.2021 (Az:  VII ZR 389/21 ) eine Entscheidung der Berufungsinstanz aufgehoben. Betroffen war ein Motor des Typs EA 897  der AUDI AG.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian Steffgen hat seit vielen Jahren in zahlreichen Dieselverfahren Einwände der Gegenseite bei Vorliegen eines geleasten Dieselfahrzeugs entgegengewirkt. Nun ist die Rechtslage endlich im Sinne der Verbraucher entschieden.

Der Kaufpreis wurde in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall finanziert über ein Darlehen der AUDI Bank. Vereinbart war ein Rückgaberecht des Klägers, dass er das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Schlussrate in der 9. Kalenderwoche 2021 an die Verkäuferin zu einem bereits festgelegten Kaufpreis zurückübertragen konnte. Dieses Recht wurde jedoch nicht ausgübt.

Der Schaden für Leasingnehmer wie Eigentümer liegt in der Eingehung einer ungewollten Verpflichtung (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 Rn. 47 f., BGHZ 225, 316). 

Die vollständige Ablösung des Darlehens, anstatt das Fahrzeug zu den beim Erwerb festgelegten Konditionen an die Verkäuferin zurückzugeben, macht diese Verletzung seines wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts nicht ungeschehen. Allein der Fortführung des ursprünglich geschlossenen Finanzierungsvertrages durch Zahlung der Schlussrate kommt kein Bestätigungswille im Hinblick auf den Kaufvertrag zu (BGH vom 16.12.2021 (Az:  VII ZR 389/21).

Die Rechtsprechung zur Berechnung des Nutzungsersatzes im Rahmen von Leasingverträgen (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 2021 - VII ZR 192/20 Rn. 40 ff., WM 2021, 2056) ist demzufolge auf den finanzierten Eigentumserwerb unter Einräumung eines Rückgaberechts nicht übertragbar.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 20 Jahren im Bereich der Rückabwicklung von Fahrzeugen spezialisiert. Er hat allein im Abgasskandal in den letzten zwei Jahren etwa 700 Verfahren,vor und in der Verhandlung vertreten. Eine kostenlose Ersteinschätzung  wird angeboten.

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