Schadensersatz von YouTube

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Trotzdem, dass die Inhalte auf YouTube von Nutzern hochgeladen werden und dass diese Nutzer eine formularmäßige Versicherung abgeben, alle erforderlichen Rechte an dem hochgeladenen Video innezuhaben, haftet YouTube für die durch das Hochladen von Musikvideos entstandenen Urheberrechtsverletzungen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Rechte zur Nutzung der Musikvideos nicht erteilt wurden oder es sich um nicht autorisierte Livemitschnitte handelt. Auch wenn die Videos mit anderen, fremden Inhalten, wie Bildern, Filmen, Texten, unterlegt werden liegt darin ein nichtberechtigte Nutzung, die einer eigenständigen Rechtseinräumung bedurft hätte. Und YouTube haftet für diese urheberrechtsverletzenden Inhalte. Das Gericht ging dabei davon aus, dass YouTube sich die auf die Plattform hochgeladenen Videos zu Eigen macht, woraus dann erhöhte Prüfungspflichten resultieren, denen YouTube offensichtlich nicht nachgekommen ist. Daran ändert auch die obengenannte formularmäßige Versicherung nichts. (LG Hamburg, Urteil vom 03.09.2010 - Az.: 308 O 27/09)

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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer

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