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Scheiden lassen - welche 7 Dinge Sie nun zuerst machen sollten

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Vor einer Scheidung ist die finanzielle Folgeplanung entscheidend. Lassen Sie - gerne von uns - prüfen, ob Sie die Scheidung 

  • selbst finanzieren, 
  • Ihr Partner die Kosten vorstreckt (das ist möglich bei unterschiedlichem Einkommen), 
  • oder ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben.

Wir erstellen Ihnen auf Anfrage gerne einen kostenlosen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung.

Bedenken Sie dazu noch, dass eine streitige Scheidung oft eine schwierige Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang bedeutet. Beschleunigen Sie diesen Prozess also am besten, und zwar mit Hilfe einer einvernehmlichen Scheidung, die so viele Online-Komponenten hat wie möglich:

  • Online-Scheidungsantrag
  • Online-Kommunikation (E-Mail, Videokonferenzen, Scans statt Briefe)
  • ggf. sogar den Scheidungstermin als Remote-Termin wahrnehmen (auf Antrag, bei Vorliegen aller technischen Voraussetzungen).

Doch nun ein schneller Guide mit 7 Steps, was Sie mit welcher Priorität für Ihre Scheidung zuerst angehen sollten. Die Trennung an sich ist dabei NICHT Schritt 1. Sehen Sie selbst:

1 Finanzielle Vorbereitung auf die Trennung

Planen Sie eine Trennung, ist es ratsam, sich frühzeitig um Ihre finanzielle Absicherung zu kümmern. Trotz möglicher Ansprüche auf Trennungs- und Kindesunterhalt besteht keine Garantie, dass der zahlungspflichtige Partner seinen Verpflichtungen sofort nachkommt.
Es ist klüger, wenn Sie eigene Ersparnisse bilden. Verdienen Sie wenig oder gar kein eigenes Einkommen, könnten Sie Anspruch auf Wohngeld für eine eigene Wohnung haben. 

2 Familienstammbuch und Kontoauszüge kopieren

Dem Scheidungsantrag müssen Sie später eine Kopie der Heiratsurkunde aus dem Familienstammbuch beifügen. Im Familienstammbuch sind ebenfalls die Geburtsurkunden Ihrer Kinder enthalten, die dafür auch nötig sind. Haben Sie einen Ehevertrag abgeschlossen, sollten Kopien davon ebenfalls beigelegt werden. Um sicherzustellen, dass Sie später Zugang zu diesen Dokumenten haben, sollten Sie frühzeitig Kopien anfertigen oder diese Dokumente bei Ihrem örtlichen Standesamt besorgen.

Für Trennungs- oder Ehegattenunterhalt und auch den Zugewinnausgleich ist es wichtig, korrekte Angaben zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen anzugeben. Es ist vorteilhaft, frühzeitig Kopien von gemeinsamen Unterlagen anzufertigen, mindestens aber von den eigenen Kontoauszügen und ähnlichen Nachweisen.

3 Heben Sie mögliche Nachweise dafür auf, wann und dass Sie sich getrennt haben

Um im Falle einer Trennung den Zeitpunkt nachweisen zu können, besteht die Möglichkeit, dem Partner einen Trennungsbrief per Post zukommen zu lassen oder die Trennung via SMS oder WhatsApp-Nachricht mitzuteilen. Falls Bedenken bestehen, dass der Partner die Trennung nicht akzeptiert oder den Trennungszeitpunkt anzweifelt, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin hinzuzuziehen. Diese können den Trennungszeitpunkt schriftlich bestätigen. Ein solches Schreiben vom Anwalt dient als wichtiges Dokument, das der Anwalt bei Bedarf bezeugen kann.

4 Kündigen Sie gemeinsame Konten, klären Sie, wer nun Kredite bedient

Wenn Sie ein gemeinsames Giro- oder Sparkonto bei Ihrer Bank haben, ist es wichtig, klare Regelungen zu treffen. Schließen Sie alle gemeinsamen Konten. Widerrufen Sie sofort jede Vollmacht, die Sie Ihrem Partner erteilt haben, um zu verhindern, dass er über das Guthaben verfügt oder den Überziehungskredit ausschöpft. Eröffnen Sie ein eigenes Konto. Ein Online-Girokonto kann schnell und einfach beantragt und genutzt werden.

Vom gemeinsamen Konto gingen eventuell gemeinsame Zahlungspflichten aus. Klären Sie frühzeitig, wer gegenüber Banken oder anderen Kreditgebern nun verantwortlich zeichnet.

5 Wer bleibt in der Wohnung?

Wenn es um die zukünftige Nutzung der Ehewohnung geht, spielt es keine Rolle, wer den Mietvertrag unterzeichnet hat oder wem die Wohnung gehört. Solange Sie verheiratet sind, hat jeder Ehepartner unabhängig von den rechtlichen Eigentumsverhältnissen das Recht, die eheliche Wohnung zu nutzen. Während der Trennungsphase bleibt die Wohnung Ihre gemeinsame eheliche Unterkunft. In bestimmten Fällen können Sie beim Familiengericht beantragen, die Wohnung aufgrund Ihrer Lebensumstände allein nutzen zu dürfen. Ein vorrangiges Nutzungsrecht kann gewährt werden, wenn Sie ein minderjähriges Kind betreuen, wenig oder kein eigenes Einkommen haben und es Ihrem Ehepartner eher zuzumuten ist, die Wohnung zu verlassen.

PS: Merken Sie sich die neue Anschrift des Partners.

6 Fordern Sie als Arbeitnehmer den Rentenversicherungsverlauf an

In der Regel übernimmt das Familiengericht im Rahmen der Scheidung den Versorgungsausgleich. Dabei werden die Renten und Rentenanwartschaften beider Ehepartner aufgeteilt. Zu diesem Zweck sendet das Gericht beiden Ehegatten Formulare zur Durchführung des Versorgungsausgleichs zu. Diese Formulare müssen von Ihnen ausgefüllt und an das Gericht zurückgeschickt werden.

Falls Sie bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sind, sollten Sie frühzeitig sicherstellen, dass alle relevanten Zeiten in Ihrem Versicherungskonto erfasst sind. Häufig fehlen dort Zeiten für Kindererziehung oder Ausbildung. Sollte Ihr Versicherungskonto für den Versorgungsausgleich überprüft, ergänzt oder korrigiert werden müssen, kann dies viel Zeit in Anspruch nehmen. Im besten Fall können auch wir das ausgefüllte Formular direkt mit dem Scheidungsantrag bei Gericht einreichen.

7 Nehmen Sie Ihren Noch-Partner als Erben aus Verträgen heraus

Wenn Sie Ihren Ehepartner in einem Testament als Alleinerben eingesetzt haben, sollten Sie das Testament widerrufen. Andernfalls bleibt der Partner trotz der Trennung erblich begünstigt. Falls ein notariell beurkundeter Erbvertrag existiert, muss überprüft werden, wie sich die Trennung auf die gegenseitige Erbeinsetzung auswirkt.

Ohne Testament oder Erbvertrag bleibt der Partner auch nach einer Trennung gesetzlicher Erbe. Dieses gesetzliche Erbrecht erlischt erst mit der Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht oder wenn Sie dem Scheidungsantrag des Partners zustimmen.

Was Sie auch noch "danach" machen können (und sollten)

In dieser Auflistung könnte man noch weiter machen, gewiss. Irgendwann sollten Sie sich

  • um eine Scheidungsfolgenvereinbarung kümmern, 
  • den Unterhaltsanspruch für sich oder minderjährige Kinder geltend machen, 
  • einen Anwalt suchen 
  • und - hey, den Gesprächsfaden zum Ehepartner aufrecht erhalten.

Letzterer Punkt ist vermutlich durchgehend wichtig, da die einvernehmliche Scheidung nur über ein Mindestmaß an Kooperation zwischen Ihnen beiden gewährleistbar ist. Wie man eine ins Stocken geratene Scheidung wieder beleben kann, erfahren Sie bei uns übrigens genauso, wie man Vorbereitungen auf eine erst geplante Trennung trifft.

Schreiben Sie uns Ihre Frage(n) dazu gerne kostenfrei über das untenstehende Kontaktformular - wir freuen uns auf Ihre Nachricht!


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