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Scheiden tut weh – Haus ade?

  • 3 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion
geht eine Ehe in die Brüche, ist auch die bislang gemeinsam genutzte Immobilie oft ein zentraler Streitpunkt. Da bereiten zahlreiche Fragen schlaflose Nächte, wie: Wer ist Eigentümer? Wer muss gehen? Wer trägt die Kosten? Als erster Schritt, heraus aus dem Gedankenchaos, ist ein Blick ins Grundbuch empfehlenswert. So wissen viele Ehepartner oft gar nicht, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ist diese Frage geklärt, so gilt grundsätzlich: derjenige Ehepartner, der als Alleineigentümer im Grundbuch steht, bleibt dies auch nach der Scheidung. Wurde die Immobilie aber erst während der Ehe käuflich erworben, und nicht vererbt oder verschenkt, so zählt sie mit zu dem erwirtschafteten Zugewinn. Haben die Parteien keinen Ehevertrag geschlossen, so wird mancher Ehepartner feststellen müssen, dass er die Zahlung des Zugewinnausgleichs nur leisten kann, wenn er sich von seinem Haus bzw. seiner Eigentumswohnung trennt.

Immobilie im Miteigentum beider Ehegatten

Sind die Ehepartner gemeinsam zu gleichen Teilen als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, so ist die Sache im Falle einer Scheidung nicht weniger kompliziert: Können sich die Partner nicht einigen, wer im Haus bleiben soll oder wer dem anderen seine Hälfte abkauft, so bleibt nur noch der gemeinsame Verkauf. Dabei wird man rasch feststellen müssen, dass die Vorstellungen über den zu erzielenden Verkaufserlös oft weit auseinander liegen. Nur wenn beide Eigentümer mit dem Kaufinteressenten einig sind, kann der Verkauf der Immobilie abgewickelt werden. Streiten sich die Ehepartner und können sie sich weder über den Verkaufspreis noch den Käufer einigen, so bleibt letztlich nur die Zwangsversteigerung: Ein Verfahren, das sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit – aufgrund der zusätzlichen Kosten – als Verlustgeschäft entpuppen wird.

[image]Geschenktes Grundstück

Besonders vertrackt ist die Situation auch dann, wenn ein Ehepartner von seinen Eltern ein Grundstück geschenkt bekommen hat, als Alleineigentümer eingetragen ist, aber mit Mitteln beider Eheleute ein Häuschen darauf errichtet wurde. Nach dem Gesetz wird der Alleineigentümer des Grundstücks auch alleiniger Eigentümer des Hauses. Welche Ansprüche kann aber der den Hausbau (überwiegend) finanzierende Partner im Falle einer Scheidung gelten machen?

Nicht zuletzt diese, pauschal nicht zu beantwortende Frage, macht eines deutlich: Wer in die Ehe ein Haus mitbringt oder während der Ehe eine Immobilie kauft, tut gut daran, sich schon frühzeitig über die Folgen zu informieren, die im Falle einer Scheidung drohen. Ein Ehevertrag, der übrigens auch nach der Heirat noch geschlossen werden kann, hilft hier oft, unnötigen Streit zu vermeiden. Er kann u. a. regeln, wer nach einer Scheidung Eigentümer bleibt, welche Abfindung zu zahlen ist und ob nicht etwa wegen der Kinder ein Bestandsschutz garantiert werden sollte. Letzterer bestimmt,dass das Haus erst dann verkauft werden darf, wenn alle gemeinschaftlichen Kinder volljährig sind.

Ansprüche der Schwiegereltern

Oft sieht sich, gerade im Zusammenhang mit einer Immobilie, ein Ehepartner nicht nur Ansprüchen seines Expartners ausgesetzt. Auch die Schwiegereltern, die größere Zuwendungen (auch Hochzeitsgeschenke) erbracht haben, fordern nicht selten bei einer Scheidung ihre Leistungen vom Stiefkind zurück. Auch hier gibt es die Möglichkeit, bereits im Vorfeld vertraglich aktiv zu werden, z. B. durch Abschluss eines Darlehensvertrags mit dem Stiefkind oder Vereinbarung einer Schenkung unter der auflösenden Bedingung des Fortbestands der Ehe.

Neben dem Tauziehen um die gemeinsam bewohnte Immobilie gibt es im Zuge einer Scheidung meist eine Vielfalt an weiteren Problemen, wie z. B. Verkauf von Firmenanteilen, Unterhaltsansprüche etc.. Diese Themenbereiche werden im nächsten anwalt.de-Rechtstipp ausführlich erläutert.

Foto(s): ©iStockphoto.com

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