Scheidung in der Türkei / Türkiye'de Boşanmak İstiyorum; Ne yapmalıyım?

  • 1 Minuten Lesezeit

Eine Eheschließung gemäß türkischem Recht darf selbstverständlich gemäß türkischem Recht ausgelöst werden. Egal ob die Ehepaare sich in der Türkei befinden oder woanders. Die Parteien dürfen selbst eine Scheidung beantragen oder sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Dazu brauchen die Parteien nicht türkische Staatsbürgerschaft zu haben. 

Falls Sie sich vor türkischen Gerichten scheiden lassen müssen, können wir Sie in der Türkei gern anwaltlich vertreten. Dazu brauchen wir eine diesbezügliche Bevollmächtigung von Ihnen. Eine diesbezügliche Vollmacht soll ein Bild des Bevollmächtigenden enthalten und gemäß türkischem Recht angefertigt sein. Dazu kann man als türkischer Bürger die Vollmacht bei türkischen Vertretungen im Ausland (Konsulaten) anfertigen lassen oder als Ausländer bei einem deutschen Notariat anordnen lassen und dies im Amtsgericht  (dort, wo das jeweilige Notariat sich befindet) mit Apostille beurkunden lassen. Den Rest erledigen wir gern für Sie. Das gleiche gilt für eine einvernehmliche Scheidung sowie eine Scheidungsanerkennung vor türkischen Gerichten. 

Evlilik birlikteliğinizi sonlandırmak istiyorsanız yahut Almanya'dan aldığınız boşanma kararını Türkiye'de tanıtmak (tanıma ve tenfiz) isterseniz, bizimle iletişime geçmeniz yeterli. Biz sizin adınıza işlemleri uygun fiyatlarla takip eder, sizi bu konuda en iyi şekilde temsil ederiz.

Anahtar Kelimeler: Türkiye"de Boşanma; Boşanma kararının Türkiye'de tanıma ve tenfizi; Anlaşmalı boşanma.

Rechtsanwalt Doz. Dr. iur. Ercan Yasar

E-Mail: ercanyasar279@gmail.com

Tel/ Whatsapp: 00 90 553 692 02 79    


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von RECHTSANWALT Dr. iur. Ercan Yasar LL.M.

Beiträge zum Thema