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Scheidung in Polen – was muss ich wissen?

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Es kommt in der letzten Zeit immer häufiger vor, dass wir mehr Scheidungen notieren und die polnischen Gerichte mit Scheidungsklagen überfüllt sind.

Wollen Sie sich in Polen scheiden lassen oder sollte eine Scheidung vor dem Gericht anhängig sein, dann sollten Sie den Beitrag lesen.

Das polnische Recht sieht zwei Möglichkeiten vor, wie man sich scheiden lassen kann. Die Erste ist die Scheidung ohne Schuldfeststellung und die zweite die Scheidung mit Schuldfeststellung.

Die Scheidung ohne Schuldfeststellung wird immer bevorzugt, weil hier die Ehegatten der Scheidung zustimmen, ohne dass man ein langes Beweisverfahren führen muss – in dem Zeugen angehört werden sollen. Beide Seiten sehen es ein, dass die Ehe zu Ende gekommen ist und wollen die Scheidung kurz und schmerzlos durchführen. Das Verfahren beendet sich in 80 % der Fälle in der ersten Verhandlung. Sollten aber die Ehegatten Kinder besitzen, so muss das Scheidungsgericht auch darüber entscheiden, wem das Sorgerecht zugesprochen sein soll, wieviel Unterhalt der zweite Ehegatte zahlen soll und wie das Umgangsrecht mit den Kind zu regulieren ist. Die Seiten des Verfahrens haben aber die Möglichkeit – was auch bevorzugt wird –, die drei obigen Sachen selbst zu bestimmen, ohne dass das Gericht eingreift. Die Seiten können es sodann entscheiden, dass das Sorgerecht beiden Seiten zugesprochen wird oder einem der Eltern, wobei der andere ein begrenztes Sorgerecht haben wird. Weiterhin können die Eltern entscheiden, dass das Umgangsrecht nicht gerichtlich reguliert wird, weil die Eltern selbst dies bestimmen werden. Auch der Unterhalt aufs Kind kann selbst bestimmt werden. Die Unterhaltspflicht auf die gemeinsamen Kinder ist ein Pflichtteil des Scheidungsurteils. Sollten die Seiten keine einvernehmliche Lösung hier finden, so wird das Gericht über den Unterhalt fürs Kind entscheiden. Es wird aber keine Düsseldorfer Tabelle angewendet. Das Gericht entscheidet frei aufgrund der finanziellen Möglichkeiten der Unterhaltszahlers und der gerechtfertigten Bedürfnisse des Kindes. In der Regel (im Normalfall) sollte man mit einem Unterhalt für ein Minderjähriges Kind zwischen 600 PLN und 1300 PLN pro Monat rechnen (ca. 145 – 300 Euro), je nachdem, welchen Lebensstandard die Ehegatten vor der Scheidung geführt haben. Wichtig ist auch, dass das Gericht das gezahlte Kindergeld auf den Unterhalt nicht anrechnet.

Eine Scheidung ohne Schuldfeststellung sollte vom zeitlichen her, wenn es zu keinen Komplikationen kommt, maximal in 3-4 Monaten rechtskräftig abgeschlossen sein. Die Gerichtsgebühr beträgt 600 PLN (ca. 145 Euro). Eine Quote von 300 PLN (ca. 72,50 Euro) wird aber dem Kläger nach Rechtskraft immer erstattet. Sie müssen auch mit einer Anzahlung auf die Kosten eines vereidigten Dolmetschers rechnen, der bei Ihrer Anhörung anwesend sein wird. Diese sollten jedoch die Quote von 75 Euro nicht überschreiten.

Sollte jedoch die Scheidung mit Schuldfeststellung beantragt worden sein, so kann das Verfahren auch zwischen 2 und 4 Jahren dauern. Das Gericht muss es im Prozess entscheiden, wer die Schuld an der Ehescheidung trägt. Hier müssen die Seiten Beweise vorlegen, die die Schuld der Gegenseite zeigen. Meistens sind es Zeugenaussagen, die eine der Seiten belasten oder Fotos (oft auch vom Detektiv). Außerdem muss das Gericht, so wie schon geschrieben, über den Unterhalt für die Kinder entscheiden, wie auch über das Sorgerecht und Umgangsrecht. Wozu sollte das Gericht denn die Schuld feststellen? Dies ist leider meistens nur eine „Ehrensache“, aber auch der Versuch vom schuldigen Ehegatten Unterhalt für sich selbst zu bekommen. Die meisten Fälle aber, die nicht offensichtlich sind (z .B. erwiesener Betrug), enden mit einem Urteil, das feststellt, dass beide Seiten Schuld an der Scheidung haben. Das Ergebnis ist also dasselbe wie beim Urteil ohne Schuldfeststellung. Man verlor aber ein paar Jahre für den Prozess.

Unseren Mandanten raten wir normalerweise immer, die Scheidung ohne Schuldfeststellung durchzuführen, um schnellstmöglich ein neues Leben anfangen zu können. Ein Streit vor Gericht kann nie gut sein, vor allem wenn die Prozessseiten auch Kinder haben, weil das Wohl der Kinder uns am Herzen liegt.

Sollten Sie eine Scheidung in Polen anstreben, dann kann ich nur empfehlen, sich durch einen polnischen Anwalt vertreten zu lassen, der die Gewohnheiten der Gerichte kennt und Ihnen eine professionelle Beratung anbieten kann.

Sollten Sie Fragen zur Scheidung in Polen haben, so nutzen Sie das Kontaktformular oder meine Mailadresse.

Dieser Rechtstip wurde durch Adwokat Robert Majchrzak in Zusammenarbeit mit dem Teammitglied Adwokat Natalia Majchrzak für Sie vorbereitet.



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