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Erwerb von Immobilien an der polnischen Ostseeküste

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Der Kauf von Immobilien an der polnischen Ostsee durch Bürger eines anderen Landes wird in den letzten Jahren immer beliebter. Kann jeder Ausländer eine Immobilie am Meer kaufen? Ist immer eine Genehmigung des Ministers für innere Angelegenheiten und Verwaltung erforderlich?


Es ist wichtig zu wissen, dass Immobilien am Meer zur so genannten "Grenzzone" gehören. Der Kauf von Wohnungen und anderen Immobilien in Küstenorten ist etwas anders geregelt als andere Immobilientransaktionen, an denen Drittstaatsangehörige beteiligt sind.

Nach polnischem Recht ist eine Genehmigung des Ministers für innere Angelegenheiten und Verwaltung für den Erwerb von Immobilien, den Erwerb des Nießbrauchsrechts an Immobilien oder die Beteiligung an Handelsgesellschaften, die Immobilien besitzen, eine Selbstverständlichkeit.

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen jedoch eine Reihe von Ausnahmen vor, die auch davon abhängen, aus welchem Land der Ausländer stammt.

In erster Linie benötigen Ausländer, die Bürger der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz sind, keine Genehmigung um eine Wohnimmobilie in Polen, auch an der Ostsee, zu erwerben.

Staatsangehörige anderer Länder, z. B. der Ukraine, können in der Regel ohne Genehmigung des zuständigen Ministers Wohnungen erwerben. Wenn es jedoch um den Erwerb von Immobilien am Meer geht, ist eine solche Genehmigung erforderlich, da sich die Immobilie im Grenzgebiet befindet.

Um eine solche Genehmigung zu erhalten, muss nachgewiesen werden, dass:

- der Erwerb der Immobilie keine Gefahr für die Verteidigung, die staatliche Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellt,

- keine gesundheits- und sozialpolitischen Gründe dagegen sprechen,

- es Umstände gibt, die Ihre Verbundenheit mit Polen bestätigen.

Die Verpflichtung, die Erfüllung der oben genannten Bedingungen nachzuweisen, obliegt dem Ausländer in dem eingeleiteten Verwaltungsverfahren.

Es ist auch möglich, eine Zusage für die Erteilung einer Genehmigung zu erhalten, die für ein Jahr gültig ist und den Erwerb einer Genehmigung garantiert, wenn die in ihr genannten Bedingungen erfüllt sind.

Wenn ein Ausländer eine Immobilie erwirbt, auch wenn es sich nicht um eine Küstenimmobilie handelt, ist eine eingehende rechtliche Prüfung empfehlenswert, auch wenn es keinerlei Genehmigung benötigt wird. Es ist immer empfehlenswert die Transaktion zusammen mit der Begleitung eines polnischen deutschsprachigen Anwaltes zu machen, der die polnischen Rechte und Pflichten Ihnen in deutscher Sprache erklären kann.


In Fällen, in denen eine Genehmigung erforderlich ist, kann ein professioneller Rechtsbeistand sowohl die Erlangung einer Entscheidung beschleunigen als auch den Ausländer vor einer Ablehnung schützen, die ein Berufungsverfahren erforderlich macht, was die Pläne des Ausländers zum Erwerb einer bestimmten Immobilie vereiteln kann.

In Angelegenheiten, die den Erwerb von Immobilien durch Ausländer betreffen, empfehlen wir Ihnen, sich an unsere Kanzlei zu wenden. Wir begleiten Mandanten aus Deutschland, Schweiz und Österreich beim Erwerb von Wohnimmobilien und Investmentimmobilien in Polen.  


Foto(s): Private Sammlung Robert Majchrzak


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