Scheidung nach langer Trennung - was gibt es zu beachten?

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Häufig kommen Mandanten zu mir, die meinen, nach der Trennung vom Partner oder der Partnerin sei eine Scheidung nicht erforderlich, weil damit ja Kosten verbunden seien, die man sich sparen könne. Vielen ist nicht bekannt, welche Folgen die langjährige Trennung mit sich bringt.

Zunächst einmal müssen auch ohne Scheidung die Steuerklassen gewechselt werden. Die Steuervergünstigungen gelten nämlich nur für die eheliche Lebensgemeinschaft, und diese existiert mit der Trennung nicht mehr. Nur für das Kalenderjahr, in dem die Trennung erfolgt ist, ist noch eine Zusammenveranlagung möglich. Im darauffolgenden Jahr müssen sich beide Partner einzeln veranlagen, auch ohne Scheidung. Stichtag für die Ummeldung, die ein Partner alleine beim Finanzamt beantragen kann, ist der 30. November.

Wichtig ist auch, dass das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten nach einer Trennung weiter besteht. Selbst wenn ein Testament errichtet wird, hat der Ehegatte immer noch Anspruch auf einen Pflichtteil, also auf die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Erst wenn der Scheidungsantrag dem Ehepartner zugestellt wurde, verliert dieser den Erb- und auch den Pflichtteilsanspruch. Ein gemeinschaftlich mit dem Ehepartner errichtetes Testament, auch das bei Ehepartnern beliebte „Berliner Testament“, kann nicht einfach einseitig durch die Errichtung eines neuen Testaments abgeändert werden.

Bei einer Lebensversicherung, die den Ehepartner begünstigt, möchte man wahrscheinlich, dass schon nach der Trennung die Bezugsberechtigung geändert werden soll. Auch das muss man aktiv veranlassen.

Die Trennung hat auch keinen Einfluss auf die Rentenanwartschaften. Stichtag für den sogenannten Versorgungsausgleich, mit dem bei der Scheidung die Rentenansprüche für gesetzliche und betriebliche sowie private Rentenversicherungen ausgeglichen werden, ist der letzte Tag des Monats, der der Zustellung des Scheidungsantrags vorausgeht. Bis zu diesem Stichtag werden alle Anwartschaften, die in der Ehe erworben wurden, geteilt. Bei einer langen Trennungszeit kann das zu unangenehmen Überraschungen bei einer späteren Scheidung führen.

Auch auf den Zugewinnausgleich, also den Ausgleich des in der Ehe angesammelten Vermögens, hat die Scheidung großen Einfluss. Der Stichtag für die Berechnung ist nämlich der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Alles was bis dahin angespart oder hinzuerworben wurde, wird hälftig geteilt, unabhängig davon, ob die Partner getrennt leben oder nicht. Das gilt zum Beispiel auch für einen Lottogewinn. Trotz langjähriger Trennung ist dieser mit dem getrennt lebenden Partner zu teilen, wenn die Scheidung noch nicht läuft. Auch der Wertzuwachs einer geerbten Immobilie ist zum Beispiel auszugleichen.

Schließlich wirkt sich eine lange Trennungszeit auch ganz erheblich auf den Unterhaltsanspruch aus. Anders als auf nachehelichen Unterhalt, kann auf Trennungsunterhalt nicht vertraglich verzichtet werden. Im Zeitraum zwischen Trennung und Scheidung müssen die Eheleute also immer noch füreinander einstehen, insbesondere dann, wenn der andere ohne Trennungsunterhalt auf Sozialleistungen angewiesen wäre. Außerdem richtet sich die Dauer eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs nach der Dauer der Ehe – egal ob man getrennt gelebt hat oder nicht.    

Diese Auswirkungen zeigen, dass es ratsam ist, sich direkt nach der Trennung anwaltlich beraten zu lassen. Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen dafür gerne zur Verfügung.


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