Scheingewinne (Insolvenzanfechtung): VendingJet - Insolvenzverwalter nimmt Automatenkunden in Anspruch Frist 15.12.2022
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Aktuelles
Kanzlei Reime erarbeitet Musterklagen - Strategie und bündelt Interessen mit über 200 Mandaten zur Vemeidung von Prozessen:
Wir streben eine Gruppeneinteilung an und die Führung von Musterverfahren je nach Forderungs- und Vertragstyp. Wir hoffen, dass der Insolvenzverwalter diesen kostengünstigen Weg mitgehen kann.
In der Sache bestehen tiefgreifende rechtliche Bedenken gegen Ihre Forderungen, weswegen diese noch nicht bezahlt werden. Die erhaltenen Zahlungen sollen rechtsgrundlose und unentgeltliche Leistungen und gemäß §§ 143, 134 Abs. 1 InsO i.V.m. § 812 Abs. 1 BGB anfechtbar sein. Hierzu wurde eine Frist bis zum 15. Dezember 2022 gesetzt.
Mieten: Bekanntlich sind die Anfechtungsgegner Käufer und Vermieter von Verkaufsautomaten, welche der Insolvenzschuldnerin exklusiv zum Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einschließlich Kosten und Gewinnen überließen. Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise handelte es sich bei dem Kauf und der Überlassung der Verkaufsautomaten um ein Kapitalanlagemodell wie bei der P&R-Container-Überlassung auch.
Vertragliche Kompensationen: Unabhängig davon sehen die Mietverträge bezüglich POPPPY ONE-Automaten, POPPPY ONE 2.0-Automaten und BALLOOONY-Automaten unbedingte und (später) zeitlich unbegrenzte Ersatzansprüche vor für den Fall, dass die Automaten nicht an Standorten aufgestellt (POPPPY ONE) bzw. an Standorten aufgestellt und in Betrieb genommen werden (POPPPY ONE 2 uns BALLOOONY).
Chancen?
Diesseits bestehen große Erfahrungen bei der Abwehr unebrechtigter Forderungen von Insolvenzverwaltern. Klagen von Verwaltern in Kriminalinsolvenzverfahren sind eben keine Selbstläufer und begegnen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Sowohl die Rechtsprechung als auch die Literatur hierzu haben in der Vergangenheit häufig die Rechtsansichten der Anlegeranwälte gestützt.
Frist verpasst und / oder Mahnbescheid bekommen?
Jeder der keine Verjährungsverzichtserklärung unterschrieben hat, wird einen Mahnbescheid auf den Tisch bekommen.
Zur Meidung sinnloser Prozesse zu Lasten der Insolvenzmasse als auch zu Lasten der Anleger versuchen wir für unsere Mandanten ein punktuelles Vorgehen je nach Fallgruppe zu erwirken.
Nicht jeder muss sofort verklagt werden. Auch den Insolvenzverwalter trifft eine Pflicht zur Masseschonung. Genau dort setzen wir an.
Wer dennoch schon einen Mahnbescheid bekommen hat oder die Frsit versäumt hat ist gleichwohl willkommen. Auch dann können wir noch helfen.
REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei
Wir vertreten und beraten Poppy – Anleger in Deutschland schon seit Mai 2021 (Siehe Video) und haben uns zu den Hintergründen und Hintermännern sowie potentiellen Haftungsgegnern eine umfassende Expertise erarbeitet.
Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.
Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:
- per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
- Telefon: 03591 29961 33
- Telefax: 03591 29961 44
- oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bauten
Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/
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