Schenkung zu 1% - eine Zwischenbilanz

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Warum die spanische Erbschaftssteuer auch auf regionaler Ebene erhöht werden wird.

Seit dem die ersten Pflichtteilsverzichtsschenkungen nach balearischem Recht von ausländischen Steuernichtresidenten unterschrieben wurden, sind mehr als vier Jahre vergangen. Allen Unkenrufen zum Trotz sind auch einige dieser Vorgänge bereits verjährt, so dass sicher ist, dass die Steuerbehörde diesbezüglich keine Veränderungen in der Besteuerung vornehmen wird. Mit anderen Worten: Die betreffenden Mandanten haben ihre Immobilie auf Mallorca erfolgreich zu 1% Steuer per Schenkung zu Lebzeiten übertragen.

Es erfolgte auch allenthalben eine Eintragung des Neueigentums des jeweiligen Beschenkten bei dem zuständigen Grundbuchamt. Zu dem bekannten Fall, in dem die Umtragung des Eigentums einer französischen Staatsbürgerin in dem Eigentumsregister verweigert wurde, lässt sich exemplarisch sagen: Das Rechtsgeschäft muss von Anfang an bis zu dem Ende richtig betreut werden – sonst wird es nichts!

Nicht nur die aus europäischen und spanischen höchst richterlichen Urteilen stammenden Rechtsgrundlagen müssen in der Escritura benannt werden. Die Eingabe bei dem zuständigen Finanzamt in Madrid ist auch durch ein Rechtsgutachten zu flankieren, das die Möglichkeit einer Pflichtteilsverzichtsschenkung nach dem jeweiligen nationalen Recht der beurkundenden Parteien nachweist. Nur dann steigt die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Übertragung zu  lediglich 1% Steuer.

Das Rechtsgeschäft ist - in dem Gegensatz zu der häufig verwandten laienhaften Benennung - eben auch keine Schenkung, sondern eine vorweggenommene Verfügung von Todeswegen. Aus diesem Grund ist auch das Steuerformular für Erbschaften und nicht das Steuerformular für Schenkungen in der Präsentation des steuerlichen Vorgangs bei dem zentralen Finanzamt AEAT zu verwenden. Auch ist die miteingereichte notarielle Urkunde richtig zu betitulieren. Klärend und beschleunigend wirkt dazu eine zusätzlich angefertigte notarielle Erklärung (Diligencia).

Die Frage, wie lange die Regelung einer Pflichtteilsverzichtsschenkung auf den Balearen bestehen bleibt, ist unsicher. Selbst, wenn sämtliche Gesetzgebungskompetenzen in dem Bereich der Erbschaftssteuer bei den autonomen Regionen verbleiben, so ist es angesichts der wirtschaftlichen Lage mehr als wahrscheinlich, dass die regionale Erbschaftssteuer auf den Balearen erhöht wird. Die Anzahl der im Zuge der Coronakrise insolventen Restaurant- und Hotelbetriebe, deren kommunale Steuerabgaben mittelfristig ausfallen werden, übersteigt bereits alle Befürchtungen. Früher oder später wird die Balearenregierung in diesem Zusammenhang mit Steuererhöhungen reagieren.

Ob eine Pflichtteilsverzichtsschenkung diesbezüglich Abhilfe schaffen kann und eine steuergünstigere, interfamiliäre Übertragungsalternative für Immobilien darstellt, kann für ausländische steuernichtresidente Personen nach wie vor nicht zu einhundert Prozent garantiert werden. Eine letztinstanzliche Entscheidung zu dem Thema einer konkludenten Anwendung der „donacion con definicion“ durch ausländische Personen lässt weiter auf sich warten.



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