Schiedsgerichtsbarkeit in Bosnien und Herzegowina

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Bosnien und Herzegowina [BiH] ist ein Land mit ziemlich komplexer territorialer, politischer und rechtlicher Struktur. Es besteht aus drei Einheiten: zwei Einrichtungen [Föderation von Bosnien und Herzegowina (FBiH) und Republik Srpska (RS)] und einem Bezirk [Brcko-Bezirk], die alle autonom sind, bestimmte Fragen zu regeln.

BiH verfügt nicht über ein kohärentes Gesetz, das eine detaillierte Regelung der Angelegenheit vorsieht. Es gibt ein komplexes System verschiedener Gesetze, die das Schiedsgerichtsverfahren, die Anerkennung und die Vollstreckung von Schiedssprüchen regeln, während bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten das internationale Privatrecht ein zusätzliches Regelungsschema hinzufügt. Nach diesem Regelwerk können sich die Parteien entweder für Ad-hoc- oder institutionelle Schiedsverfahren entscheiden.

Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit gehen auf neunzehn Artikel zurück, die in den im Jahr 2003 verabschiedeten Zivilprozessrechtsakten festgelegt wurden. Darin wird das Schiedsgericht als „besonderes Verfahren“ eingestuft und neben anderen Arten von „besonderen Verfahren“, wie z. B. einem beschleunigten Verfahren bei Arbeitsstreitigkeiten, oder besonderen Verfahren betreffend kleine Ansprüche angeordnet. Jedenfalls decken diese neunzehn Bestimmungen die formelle Gültigkeit eines Schiedsvereinbarungsverfahrens, die Zusammensetzung eines Schiedsgerichts, die Herausforderung von Schiedsrichtern, die Beteiligung des Gerichtshofs an dem Verfahren, begrenzte Verfahrensaspekte sowie die Aufhebung und Aufhebung des Schiedsspruchs ab.

BiH ist das Unterzeichnerland des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche 1958. BiH hat zwei Erklärungen und einen Vorbehalt gemacht, nämlich, dass er das Übereinkommen nur für die in einem anderen Vertragsstaat erteilten Preise, die Handelsbeziehungen und nur für die nach dem Inkrafttreten des Übereinkommens erbrachten Leistungen anwendet. Ausländische Schiedssprüche, die nicht in diesen Geltungsbereich fallen, werden nach den einschlägigen internationalen Völkerrechtsvorschriften anerkannt. In jedem Fall gilt ein ausländischer Schiedsspruch als ausländisch, wenn der Schiedsspruch außerhalb von Bosnien und Herzegowina erbracht wurde oder wenn das Schiedsgericht das ausländische Verfahrensrecht angewandt hat.

Umfang der Reform des Schiedsgerichts

Es ist offensichtlich, dass das Schiedsgericht eine gründliche Reform durchlaufen muss, die sich zunächst auf die Reform der Regeln und die Schaffung eines Systems zentralisierter und aktueller Informationen für die Endnutzer – Unternehmen und Rechtsbeistände – konzentrieren würde. Das Erreichen dieses Ziels erfordert nur geringe Investitionen: die Einrichtung einer modernen Website mit den darin enthaltenen Informationen in lokaler und englischer Sprache. Nach diesem Ausgangspunkt lohnt es sich, die Schaffung eines Systems von zertifizierten Schiedsrichtern zu prüfen, um die Qualität des Streits in einem Sitz mit einem derart veralteten und archaischen Rahmen zu gewährleisten. Schließlich ist ein System der fortlaufenden Ausbildung der Schiedsrichter und des Personals des Schiedsgerichts ein Muss, damit es über die notwendigen Kapazitäten verfügt, um die innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Streitigkeiten wirksam und effizient zu bewältigen.

Anwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina


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