Schifffonds

  • 2 Minuten Lesezeit

Schiffsfonds sind geschlossene Fonds, deren eingesammeltes Kapital in den Bau und Erwerb von Seeschiffen investiert wird. Dabei beteiligt sich der Anleger in der Regel für eine Laufzeit von 10 bis 25 Jahren als Kommanditist an einer Gesellschaft. Der Anleger erwirbt Anteile an dem Gesellschaftskapital. Diese Anteile kann der Anleger wie bei allen geschlossenen Fonds jedoch nur innerhalb des Platzierungszeitraums kaufen. Sobald das notwendige avisierte Eigenkapital erreicht ist, wird der Fonds geschlossen.

Das konkrete Investitionsobjekt steht dabei zumeist schon fest. Bei Schiffsfonds gibt es zudem keinen Anspruch auf feste Verzinsung oder einen festen Rückzahlungstermin, da die Anleger der Gesellschaft Eigenkapital zur Verfügung stellen. Die Anleger werden an den wirtschaftlichen Ergebnissen der Fondsgesellschaft beteiligt.

Vor der Lehman-Pleite flossen vermutlich mehr als ca. 3,5 Milliarden Euro in sogenannte Schiffsfonds. Die aktuelle Pleitewelle besorgt jedoch sowohl Anleger als auch Anbieter. Zu Höchstzeiten gaben Banken leichtfertig Kredite, mit denen ein „Neubauboom" (FAZ 20.04.2013 - Schiffsfonds - Emissionshäuser ringen um Fortbestand) immer weiter angekurbelt wurde; mit der Konsequenz eines Überangebots an Schiffstonnage. Nach Berechnungen der Deutschen Fondsresearch resultierten aus der Pleitewelle schon mindestens 170 Insolvenzen von Fondsschiffen.

Die bisherige Beratung von Anlegern hat gezeigt, dass die Anleger zumeist im Rahmen des Beratungsgesprächs nicht hinreichend über die Funktionen und Risiken von Schiffsfonds aufgeklärt wurden.

So wussten viele Anleger nicht über das Totalverlustrisiko ihres jeweiligen Schiffsfonds Bescheid. Auch in Sachen jederzeitiger Lösung vom Vertrag, stellte sich das Beratungsgespräch oft als sehr lückenhaft heraus. Den Anlegern wurde der Schiffsfonds jedoch häufig als sehr sicheres Sparmodell angepriesen.

Probleme bereitet hierbei vor allem der Fakt, dass es für Schiffsfonds weder staatliche Kontrollen, noch irgendwelche Erlaubnis-, Befähigungs- oder Zuverlässigkeitsnachweise gibt. Zudem gibt es keine Vorschriften, wie in Schiffe investiert werden muss und wie die Fonds konzipiert sein müssen.

Frau Rechtsanwältin Claudia Köhler steht Ihnen mit Erfahrung im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs gern zu Verfügung und bespricht mit Ihnen die Chancen einer rechtlichen Wiedergutmachung Ihres Schadens aus der Schifffondsbeteiligung.

Sie erreichen Frau Rechtsanwältin Köhler unter der Telefonnummer: 030 / 6500 6597 oder per E-Mail an die info@investmentschutz.de.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Claudia Köhler

Beiträge zum Thema