Schiffsfonds: Kanzlei erstreitet Urteil gegen Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung

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Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine große deutsche Bank (Az.: 2-25 O 94/14) zum Schadensersatz verurteilt, da unser Mandant im Beratungsgespräch von seinem Bankberater nicht über die Risiken des streitgegenständlichen Schiffsfonds aufgeklärt wurde. Das Landgericht ist hierbei der Argumentation der Kanzlei Röhrenbeck gefolgt, wonach Anleger eines geschlossenen Fonds über die Haftungsrisiken, insbesondere über das Risiko zur Verpflichtung zur Rückzahlung von Ausschüttungen, aufzuklären sind. Unser Mandant hatte sich im Jahr 2007 an dem Schiffsportfolio beteiligt und war zu diesem Zeitpunkt bereits seit vielen Jahren Kunde bei der Bank.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es sich bei einem geschlossenen Fonds um ein rechtlich sehr komplexes Konstrukt handele und es außerdem für den einzelnen Anleger nicht unbeachtlich sei, ob er erhaltene Ausschüttungen wieder zurückzahlen müsse. 

Rechtsanwältin Beckenbach-Deutsch von der Kanzlei Röhrenbeck begrüßt dieses Urteil des Landgerichts Frankfurt. „Wir vertreten mehrere hundert geschädigter Anleger geschlossener Schiffsfonds. Nahezu keiner unserer Mandanten wurde im Beratungsgespräch vom jeweiligen Berater über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt. Insbesondere Anleger, welche die Fondsbeteiligung für die Altersvorsorge oder den sicheren Vermögensaufbau gezeichnet haben, wissen oft nicht, welche Risiken sie sich mit der Beteiligung ins Haus geholt haben“, so Beckenbach-Deutsch weiter.  

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ist noch nicht rechtskräftig.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: www.kanzlei-roehrenbeck.de



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