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Schlechte Nachrichten für Griechenland-Gläubiger: EZB haftet nicht für Verluste

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Aufgrund einer Stellungnahme der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Schuldenschnitt für Griechenland forderten Privatanleger Schadensersatz für Verluste bei der Umschuldung älterer griechischer Staatsanleihen. Das Gericht der Europäischen Union sieht dafür keine Rechtsgrundlage und hat die Klage abgewiesen.

Die EZB ist nicht für Verluste haftbar, die Privatanlegern aus dem Zwangsumtausch griechischer Staatsanleihen entstanden sind. Das Gericht in Luxemburg wies eine entsprechende Klage von Anleihe-Investoren ab. Zwar hätten die Anleger dem von der EZB 2012 beschlossenen Tausch der Schuldtitel nicht zugestimmt, doch habe es sich dabei nicht um einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihre Eigentumsrechte gehandelt, so die Richter.

Im Rahmen der Schulden- und Finanzkrise war ein umfangreiches Rettungsprogramm für die Regierung in Athen initiiert worden. Im Jahr 2012 hatte Griechenland dann einen Schuldenschnitt beschlossen und den Inhabern griechischer Staatsanleihen den Umtausch in neue Papiere angeboten – mit einem Abschlag von 50 Prozent des Nennwerts. Dabei wurden auch Gläubiger zum Umtausch gezwungen, die dem nicht explizit zugestimmt hatten. Laut Medienberichten sollten Privatanleger so ca. 37 Milliarden € zur Rettung des verschuldeten Landes beitragen.

Schuldenschnitt von EZB gebilligt

Die EZB gab im Februar 2012 bekannt, dass sie den Schuldenschnitt durch die griechische Regierung billige. In ihrer Erklärung betonte die Zentralbank außerdem, wie wichtig es sei, die finanzielle Stabilität sämtlicher europäischer Mitgliedsstaaten aufrechtzuerhalten. Des Weiteren wies sie deutlich darauf hin, dass die griechische Regierung die alleinige Verantwortung dafür trage, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die schlussendlich ihre Schuldentragfähigkeit gewährleisten würden.

Am Ende wurde der Schuldenverzicht mit über 90 Prozent der Gläubigeranteile beschlossen. Da die meisten griechischen Staatsanleihen nach inländischem Recht begeben wurden, bedeutete das für außenstehende Anleihebesitzer eine schwache Rechtsposition. Folglich suchten einige Investoren nach einem anderen Schuldigen für einen etwaigen Schadensersatz. Sie reichten Klage gegen die Europäische Zentralbank ein.

Vorwurf an EZB: enteignender Eingriff

Nach Auffassung der Kläger sei der der Schuldenschnitt rechtswidrig gewesen. Sie warfen der EZB einen „enteignenden Eingriff“ vor. Wegen ihrer Stellungnahme sahen sie die EZB in der Pflicht, ihnen die Schäden zu ersetzen. Begründung: Die EZB habe es versäumt, deutlich auf die Verletzung von Grundrechten hinzuweisen, unter anderem auf den Grundsatz, dass geschlossene Verträge einzuhalten seien. Darauf hätte die EZB Griechenland hinweisen müssen, so die Kläger. Da sie das nicht getan habe, sei die EZB für den Wertverlust haftungspflichtig.

Geklagt hatten eine Bank, ein Consulting-Unternehmen und zwei Privatpersonen. Die Bank hatte mit rund 2,4 Millionen Euro zzgl. Zinsen die höchste Forderung gestellt.

Anleger hätten mit Verlusten rechnen müssen

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg war da anderer Meinung und sprach sich für die EZB aus. Diese sei nicht in der Pflicht, die Belange einzelner Anleger zu vertreten. Die Kläger hätten vielmehr mit Verlusten rechnen müssen, denn eine Investition in staatliche Schuldtitel sei stets mit dem Risiko eines Vermögensschadens verbunden.

Das Gericht vertrat die Meinung, dass „die Herabsetzung des Wertes der streitigen Schuldtitel in Bezug auf den verfolgten Zweck keinen unverhältnismäßigen und untragbaren Eingriff darstellte.“ Denn ohne den Umtausch wäre es vermutlich zu einem erheblichen Schaden für das Gemeinwohl gekommen. Außerdem hätten die Käufer damit rechnen müssen, dass die Staatsanleihen mit Risiken behaftet sind. Schließlich hätten sie die Papiere zu einem Zeitpunkt gekauft, als die Krise bereits eingetreten war.

Nun haben die Kläger noch die Möglichkeit, eine Instanz weiterzugehen: zum Europäischen Gerichtshof. Wenn Sie als Anleger von diesem Fall betroffen sind und Fragen zur rechtlichen Situation haben, steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné gerne für eine juristische Beratung zur Verfügung.



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