Hotel im schlechten Zustand, Lärm, fehlendes Angebot u.a.? Der Urlaub läuft nicht, wie geplant? Was können Sie tun?

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Sie sind im Urlaub angekommen, doch nichts ist so wie gebucht? 

Es gibt einen Weg, sich dagegen zu wehren, denn niemand muss gravierende Mängel an der Reise oder gar Schäden am eigenen Hab und Gut hinnehmen. Es gibt aber Punkte zu beachten, die für die spätere Geltendmachung Ihrer Ansprüche nach dem Urlaub wichtig sind. 

1. Drucken Sie Ihr konkretes Reiseangebot des Reiseveranstalters aus

Drucken Sie möglichst vor Reisebeginn das Angebot/die Werbung zu Ihrer konkreten Reise aus oder kopieren sie diese (E-Mail Ihres Reisebüros mit dem Hotelangebot, Katalogseite, Screenshot von der Hotelausschreibung, die bei Buchung angezeigt wird).

Wenn Sie das Reiseangebot/die Werbung mitnehmen, können Sie direkt im Urlaub abgleichen, ob Sie die aus Ihrer Sicht fehlende Leistung (z. B. fehlende Restaurants, fehlende Spas, fehlendes Spielzimmer) überhaupt beanspruchen dürfen. Zudem benötigen Sie die Unterlagen für die spätere Anspruchstellung gegenüber dem Reiseveranstalter. 

2. Unverzügliche Mängelanzeige, da nur angezeigte Mängel zählen!

Zeigen Sie auftretende Mängel unverzüglich am Urlaubsort bei ihrer Reiseleitung an. Eine Minderung auf den Reisepreis erhalten Sie üblicherweise erst ab dem Tag der Mängelanzeige. Stellen Sie die Mängelliste unbedingt sorgfältig zusammen.

Grundsätzlich ist eine Mängelanzeige mündlich möglich. Bedenken Sie jedoch, dass Sie eine mündliche Anzeige und vor allem den Inhalt der Anzeige schwer beweisen können. Sorgen Sie also für Zeugen (nicht minderjährig). Alternativ legen Sie die Mängelanzeige schriftlich nieder und dem Reiseleiter vor. Lassen Sie sich Ihr Exemplar der Mängelanzeige schriftlich bestätigen (an der Hotelrezeption kann meist eine Kopie gemacht werden!). Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Reiseleiter Ihnen ein Mängelanzeigenformular ausstellt oder Sie anderweitig vertröstet. 

Hinweis: Bei einem Hotelwechsel sind mögliche Mängel am Ersatzhotel separat zur Anzeige bringen!

3. Unser Reiseleiter ist nicht erreichbar oder abweisend!

Sollten Sie den Reiseleiter nicht oder nicht schnell genug erreichen (z. B. weil der nächste Termin im Hotel erst in 2 Tagen ist) oder wollen Sie auf Nummer sicher gehen, dann kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter direkt. Einfach ist es meist, eine E-Mail zu senden. Setzten Sie sich selbst und eine weitere Person ins CC der E-Mail. Im besten Fall erhalten sie eine Eingangsbestätigung des Veranstalters. Er muss sich dann kümmern und Sie haben gleich alles dokumentiert. Stellen Sie auch hier die Mängelliste sorgfältig zusammen.

4. Wichtig: Beweissicherung

Zeichnen Sie die Mängel durch Fotos, genaue Beschreibung der Störung z. B. durch Bauarbeiten (Maschineneinsatz, Arbeitsbeschreibung, Zeiten in denen es zu einer Beeinträchtigung kommt usw.) und Videos auf. Nehmen Sie einen Hotelplan mit nach Hause und markieren Sie dort die Störstellen.

Schmutz/Lärm sind oft schwer nachzuweisen. Hier helfen Bilder von Staubwolken, Staubschichten u. Ä. sowie die Dokumentation der Lärmzeiten und Videomaterial.

Mängel beim Essen sollten Sie täglich dokumentieren. Hier kommt es meist auf den Umfang des Speisenangebotes an (Wieviele Salate, Nachspeisen, Fleisch- und Gemüseangebote usw. gibt es?).

Ziehen Sie andere Gäste als Zeugen hinzu (einschließlich Austausch der Kontaktdaten).

Sollten Sie noch im Urlaub einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie sich dies vor Ort schriftlich bestätigen. Bewahren Sie erworbene Arzneimittel inkl. Quittungen auf und suchen Sie – zurück in Deutschland – zeitnah Ihren Hausarzt auf. Sollten auch andere Hotelgäste erkranken, sammeln Sie Kontakte und Informationen.

Bewahren Sie Ihren Einzelverbindungsnachweis für Ihr Handy aus, mit dem Sie im Urlaub ggf. Kontakt zur Reiseleitung oder zum Veranstalter gesucht haben. 

5. Angebote des Veranstalters

Bietet Ihnen der Veranstalter ein Ersatzhotel an, sollte dies i. d. R. kostenfrei erfolgen und vergleichbar sein. Mindestens zwei Angebote vergleichbarer Hotels sollten möglich sein. Machen Sie sich Notizen, wie die angebotenen Ersatzhotels hießen und warum diese aus Ihrer Sicht gar nicht vergleichbar waren (z. B. in der Stadt statt am Meer liegend, andere Hotelkategorie usw.).

Sollten Sie sich gezwungen sehen, einen Aufpreis zu bezahlen, vermerken Sie auf dem „Umbuchungsformular“ für das Ersatzhotel, dass Sie nur unter Protest die Zusatzkosten für das Ersatzhotel zahlen.

Bewahren Sie unbedingt Ihre Taxiquittungen auf, sollten Sie die Fahrt zum Ersatzhotel selbst bestreiten müssen.

Gerne können Sie mich kontaktieren indem Sie mich direkt unter anwalt.de kontaktieren oder unter kurt@rvm-kanzlei.de (Website: www.www.rvm-kanzlei.de).

Bitte beachten Sie, dass meine Beratung kostenpflichtig ist. Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: Kosten.


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