Schmerzensgeld bei sofortigem Tod binnen eines Tages: 20.000 EUR

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Abends schwoll das Knie des Verstorbenen an und er hatte Gliederschmerzen. Am Tag darauf ging es ihm noch schlechter. Er hatte heftige Schmerzen. Sein Bein war nun ab dem Knie abwärts geschwollen. Mittels Krankenwagen wurde er im Krankenhaus gegen Mittag eingeliefert. Es erfolgte noch am selben Tag eine Not – OP mit Abszeßspaltung. Im Arztbrief steht es dann wie folgt: „…Wegen der Ausgedehntheit des Befundes und einer starken Blutungsneigung wurde der Entschluß zur stationären Beobachtung des Patienten gefaßt…“ Allerdings wurde der Patient bereits am Folgetag gegen seinen Willen und ohne das Ergebnis der Blutkultur abgewartet wurde, nach Hause gebracht. Zudem war die Wunde auch wieder aufgegangen und es gab starke Nachblutungen. 

Gegen 17.00 Uhr rief dann der Arzt in der Häuslichkeit an und sagte, dass der Patient Keime hat und er spätestens bis 19.00 Uhr in der Rettungsstelle sein soll, dass er dann sofort wieder aufgenommen wird. Er wartete dann also in der Rettungsstelle. Es ging ihm sehr schlecht und er war kraftlos. Mehrmals rief die Familie auf der Station an und sprach mit dem Personal. Hier wurde ihnen gesagt, dass sie ruhig in der Rettungsstelle warten sollen. Sobald jemand Zeit hat, geht dann alles seinen Gang. Die Familie versuchte nochmals zu verdeutlichen, dass es dem Patienten ja sehr, sehr schlecht geht und dass Ihr Arzt einen Keim nun festgestellt hätte und ihnen ja gesagt wurde, dass sie spätestens gegen 19.00 Uhr vor Ort sein sollen. Offensichtlich hatte aber die Kommunikation auf der Station nicht so geklappt, wie man sich das gewünscht hätte. Das Pflegepersonal der Station war eher pikiert darüber, dass man direkt auf der Station anruft, anstatt auf der Rettungsstelle eben zu warten. Von dem Patienten (namentlich) hätte sie ohnehin noch nie etwas gehört.  

Nach 23.00 Uhr kam dann der Oberarzt herunter und war entsetzt darüber, dass der Patient immer noch dort war. Er fragte bei dem dortigen Arzt nach, warum er denn immer noch dort sei. Dann gingen beide in einen anderen Raum…

Gegen 24.00 Uhr war der Patient dann völlig entkräftet und in sehr schlechten Zustand auf der Station und hatte ein Bett. Ärztlich behandelt wurde er indes nicht. Auch Medikamente erhielt er nicht.

Gegen 8.00 Uhr morgens am nächsten Tag wurde dann die Familie angerufen und es wurde berichtet, dass der Patient zwischen 4.00 Uhr und 5.00 Uhr einen Herzstillstand erlitten hatte und er 48 Minuten reanimiert werden mußte. Jetzt sei er stabil und liege auf der ITS.  Gegen 15.40 Uhr rief dann ein Arzt an und berichtete, dass der Patient um 14.14 Uhr verstorben ist.

Die Leiche des Verstorbenen wurde von der Kripo beschlagnahmt.

Die Familie steht wegen dieser schrecklichen Ereignisse weiterhin unter erheblichem Schock. 


Therapiewahlfehler


Die Ärzte in dem Krankenhaus haben nicht fachgerecht behandelt. Es erfolgte keinerlei ordnungsgemäße Behandlung. Es wurde mehrfach gegen Facharztstandard gehandelt, indem man den Verstorbenen mit einer noch offenen Wunde und Blutungsneigung und ohne die Keimbestimmung abzuwarten, sowie ohne ihm Antibiotika zu verabreichen und mitzugeben, nach Hause gebracht hat.

Dann wurde der Verstorbene über 4 – 5 Stunden in der Rettungsstelle für sich gelassen, ohne dass er dort nun sofort Hilfe bekam. Auf der Rettungsstellte wußte man offensichtlich von dem Notfall nichts. Und offensichtlich wurde auch innerhalb der Station nichts kommuniziert, weil auch das dortige Pflegepersonal ja nichts wußte.

Dann wurde er gegen Mitternacht aufgenommen und aber leider nicht sofort medizinisch versorgt und auch nicht untersucht. Der Patient war aber ein Notfall! 


Schaden


Aufgrund dessen ist hier überhaupt nicht von einer Heilbehandlung auszugehen. Der Patient hätte auf keinen Fall versterben dürfen.

Daher hat die Versicherung des Krankenhauses recht zügig eine Gesamtabfindung i.H.von 20.000 EUR angeboten, was auch angenommen wurde. 

 



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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