Schmerzensgeld für Trauernde von Unfalltoten

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In anderen Europäischen Ländern gibt es das Schmerzensgeld für nahe Verwandte nach einem Unfalltot. Doch in Deutschland gibt es das in dieser Form nicht. Eine Möglichkeit ist das Schmerzensgeld für den sogenannten Schockzustand.

In Deutschland gehören das Trauern und der Schmerz nach einer Todesnachricht zum allgemeinen Lebensrisiko dazu. Deshalb bekommen angehörige auch kein Schmerzensgeld. Der Deutsche Anwaltsverein weißt Betroffene aber auf eine ähnliche Entscheidung hin, welche besagt, dass Betroffene, die einen Schockschaden erleiden und dadurch seelisch erkranken Ansprüche auf Schmerzensgeld haben.

Die Voraussetzungen für ein solches Schmerzensgeld sind allerdings sehr streng und im Einzelfall zu prüfen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Es muss ein sehr schlimmes und traumatisches Unfallerlebnis vorliegen oder eine entsprechende Unfallnachricht. Außerdem muss nachgewiesen sein, dass der Betroffene ein sehr enges Verhältnis bzw. einen engen Verwandtschaftsgrad zu dem Verstorbenen hatte.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.


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