Schmerzensgeld nach einer Körperverletzung- So machen Sie als Opfer einer Körperverletzung Ihre Ansprüche geltend

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Wer Opfer einer Körperverletzung wird, hat nach der Tat häufig stark mit den Folgen zu kämpfen. Derartige Straftaten können bei den Betroffenen psychisch als auch physisch schwere Schäden hinterlassen. Verständlicherweise möchten Betroffene nicht nur Strafanzeige erstatten, sondern auch einen Entschädigung für die erlittenen Schmerzen erhalten. Aber wie genau kommt man an ein Schmerzensgeld?

Wir setzen uns für die Geschädigten ein und erklären, wie Opfer einer Körperverletzung Schadensersatz und Schmerzensgeld bekommen können.


  1. Für welche Verletzungen bekommt man Schmerzensgeld? 

Bei einem Schmerzensgeld handelt es sich um einen sogenannten immateriellen Schadensersatz. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass Ihnen vorsätzlich oder fahrlässig ein erheblicher gesundheitlicher Schaden zugefügt wurde.

Das kann sowohl der Fall bei einer Körperverletzung z.B. im Rahmen einer Schlägerei, als auch bei sexuellen Übergriffen oder Verletzungen von Persönlichkeitsrechten sein. Sie müssen daher nicht zwingend einen körperlichen Schaden erleiden. Auch psychische Traumata können grundsätzlich zu einem Schmerzensgeldanspruch führen.

Damit Sie ein Schmerzensgeld auch durchsetzen können, müssen Sie durch die Tat auch entsprechend erhebliche Verletzungen davongetragen haben. Sogenannte Bagatellverletzungen wie kleine Kratzer oder leichte Prellungen lösen meistens keinen Schmerzensgeldanspruch aus.

  1. Wie hoch ist das Schmerzensgeld nach einer Körperverletzung? 

Die für Opfer einer Straftat wichtigste Frage lässt sich leider nicht so einfach beantworten.

Die Berechnung eines Schmerzensgeldes ist eine komplexe Aufgabe. Es gibt hier keine Tabellen, die konkret festlegen, für welche Verletzung man genau welches Schmerzensgeld erhält. Vielmehr wird jeder Fall ganz individuell betrachtet und die Höhe des Schmerzensgeldes liegt im richterlichen Ermessen.

Das zu erwartende Schmerzensgeld kann nur durch den Vergleich mit bereits ausgeurteilten Fällen geschätzt werden. Hier gibt es sogenannte Schmerzensgeldtabellen, die jedoch letztlich nur eine Sammlung von Gerichtsurteilen zu bestimmten Verletzungen darstellen.

Ihr konkreter Schmerzensgeldbetrag muss dann auf Grundlage diverser Faktoren berechnet werden.

Eine Rolle spielen hier Faktoren wie beispielsweise:

  • Art und Schwere der Verletzung
  • Genesungszeit
  • Dauer und Intensität der erlittenen Schmerzen
  • Umfang und Erforderlichkeit von Operationen und Therapien
  • Etwaig verbleibende Dauerschäden
  • Grad des Verschuldens des Schädigers

Auf Basis dieser und vieler weiterer Kriterien wird dann ein Schmerzensgeld im Einzelfall bestimmt.


  1. Wie kann das Schmerzensgeld durchgesetzt werden?

Bei Schmerzensgeld handelt es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch der grundsätzlich von der strafrechtlichen Verfolgung einer Tat getrennt werden muss. Das gilt auch dann, wenn Sie Schmerzensgeld aufgrund einer gegen Sie begangenen Straftat geltend machen wollen. Ein Schmerzensgeld wird dem Opfer der Straftat nicht automatisch im Rahmen des Strafverfahrens zugesprochen.

Wenn Sie nach einer Körperverletzung Schmerzensgeld erhalten wollen, muss dieses auch geltend gemacht werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich hier, die Unterstützung eines Anwalt in Anspruch zu nehmen, der auf Schadensersatz und Schmerzensgeldrecht spezialisiert ist.

Im Rahmen des sogenannten Adhäsionsverfahrens haben die Opfer ausnahmsweise die Möglichkeit, Schmerzensgeld im Strafprozess geltend zu machen. Alternativ kann ganz getrennt vom Strafverfahren das Schmerzensgeld vor den Zivilgerichten gefordert werden.

Das Adhäsionsverfahren bringt für die Geltendmachung von Schmerzensgeld einige Vorteile, aber auch Nachteile mit sich. Deshalb muss immer im konkreten Einzelfall beurteilt werden, wie die Ansprüche am besten durchzusetzen sind.

  1. Wie lange dauert es ein Schmerzensgeld zu bekommen?

Wie lange es dauert, bis Sie nach einer Straftat auch tatsächlich Schmerzensgeld erhalten kann leider auch nicht pauschal eingeschätzt werden. In einfach gelagerten Fällen und bei eindeutiger Haftung kann ein Anwalt ein Schmerzensgeld häufig schnell beziffern und sich womöglich sogar mit der Gegenseite einigen. In solchen Fällen können Sie als Betroffener das Schmerzensgeld schon innerhalb weniger Wochen bekommen.

Wenn es sich jedoch um einen komplexen Sachverhalt handelt und dann zur Durchsetzung auch noch ein Gerichtsverfahren mit Gutachten erforderlich ist, kann die Durchsetzung auch mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

  1. Wann muss ich das Schmerzensgeld einfordern? 

Viele Opfer einer Straftat denken nicht sofort daran, Schmerzensgeld zu fordern. Nach Körperverletzungen oder sexuellen Übergriffen erleiden Betroffene vielmehr Traumata, die akut Aufmerksamkeit benötigen.

Ein Schmerzensgeld muss nicht sofort nach der Straftat geltend gemacht werden. 

Die Verjährung einer Schmerzensgeldforderung beträgt in der Regel gemäß §195 BGB drei Jahre und beginnt mit Ende des Jahres,  in welchem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte Kenntnis von Schädiger und Schaden erlangt hat.

Konzentrieren Sie sich daher zunächst auf Ihre Heilung. Achten jedoch Sie darauf, Ihre Ansprüche nicht verjähren zu lassen. Wenn der Anspruch einmal verjährt ist, kann kein Schmerzensgeld mehr gefordert werden.

Benötigen Sie Unterstützung?

Als Anwalt für Schadensersatz und Schmerzensgeld unterstützen wir Opfer von Körperverletzungen oder sexuellen Übergriffen bei der Forderung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Wir sind nicht nur an unserem Kanzleisitz in Leipzig sondern bundesweit für Sie tätig.

Kontaktieren Sie uns für ein Erstberatungsgespräch.




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