Schmerzensgeld - was steht Ihnen zu?

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Schmerzensgeld - was steht Ihnen zu?

Einen Anspruch auf Schmerzensgeld kann man aus vielerlei Gründen haben, ob nun nach einem Unfall, Verkehrsunfall, als Opfer einer Straftat und vielem mehr.

Wie hoch dieses ist, kann man nicht einfach berechnen. Anders als zum Teil in ausländischen Rechtsordnungen gibt es in Deutschland keine festen und verbindlichen Tabellen. Vielmehr wird in Urteilssammlungen, z.B. der Schmerzensgeldtabelle von Hacks/ Ring/ Böhm nach vergleichbaren Urteilen gesucht.

Der Aufgabe des Anwaltes bei der Ermittlung des angemessenen Schmerzensgeldes besteht aber nicht einfach in der Suche des absolut vergleichbaren Falles.

Die Arbeit muss eher ansetzen. So sollte man sich viel Zeit für Gespräche mit dem Opfer nehmen und die Tat, die Art der Verletzungen und Beschwerden schildern lassen. Es sollten Beweise gesichert, Verletzungen dokumentiert und das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Passieren hier Fehler, so lässt sich das oft später nicht mehr ausgleichen bzw. führt zu einem niedrigeren Schmerzensgeld.

Weiterhin ist zu prüfen, welche Ansprüche der Verletzte noch hat - dies können Zuzahlungen beim Arzt, Fahrtkosten, Verdienstausfall durch lange Krankschreibung, vermehrte Bedürfnisse und vieles mehr sein. Man sollte also nicht nur auf das Schmerzensgeld schaun.

Bei der Durchsetzung wird man dann oft argumentieren und notfalls prozessieren müssen. So auch in einem aktuellen Fall des Landgerichts Wuppertal vom 5.2.2013 (16 O 95/12), welches einem Opfer sexueller Gewalt ein Schmerzensgeld von insgesamt 100.000 € zusprach. Das Gericht ging dabei über die bisherige Rechtsprechung und die dort ausgeurteilten Schmerzensgelder weit hinaus bzw. verdoppelte diese etwa.

Fazit:

Lassen Sie Ihre Ansprüche genau prüfen und nehmen Sie nicht das erste Angebot der Gegenseite an. Gerade in den letzten Jahren haben sich die Schmerzensgeldbeträge deutlich erhöht und werden solche auch in Fällen anerkannt, bei denen es noch vor wenigen Jahren kein Geld gegeben hätte.

Rechtsanwältin Krönert

Bandmann & Krönert Partnerschaft

Frau Rechtsanwältin Krönert und Herr Rechtsanwalt Bandmann sind Fachanwälte für Verkehrsrecht und schwerpunktmäßig u.a. bei der Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen, egal ob gegenüber dem gegnerischen Versicherer nach einem Verkehrsunfall, dem Schädiger selbst, ob aus Körperverletzung, aus Straftaten, im Rahmen der Opferhilfe oder anderen Rechtsgründen tätig.

Die Kanzlei ist neben den Büros in Cottbus und Hoyerswerda bequem über das Internet erreichbar und ist dank moderner Kommunikationsmittel ein Besuch der Kanzlei nicht zwingend notwendig.



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