Schneekoppe flüchtet unter Schutzschirm - Anleihegläubiger sollten selbst die Initiative ergreifen

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Mit der Schneekoppe GmbH & Co. KG flüchtet erneut ein wirtschaftlich angeschlagener Emittent einer sogenannten Mittelstandsanleihe in das vom Insolvenzrecht eingeräumte Schutzschirmverfahren, um sich im Insolvenzplanverfahren zu restrukturieren. Leidtragende könnten die Zeichner der 2010 begebenen Unternehmensanleihe sein, die sicher auch aufgrund des bekannten Markennamens die Anleihe des Unternehmens seinerzeit gekauft haben. 2010 hatte Schneekoppe eine Anleihe mit einem Emissionsvolumen von 10 Millionen Euro begeben (ISIN: DE000A1EWHX9). Die Zahlung des nächsten Zinskupons in Höhe von 6,45 Prozent steht am 20.09.2014 an. Offensichtlich hat das Unternehmen nun aber Schwierigkeiten, die Zinszahlung zu bedienen. Der Fall zeigt einmal mehr, dass die gezahlten Zinsen gerade bei Mittelstandsanleihen, selbst wenn sie auf den ersten Blick hoch erscheinen, für das damit verbundene Risiko, oft deutlich zu niedrig ausfallen. 

Die Anleihegläubiger sollen jetzt vermutlich in die Bresche springen und einer Änderung der Bedingungen und Konditionen der Anleihe zustimmen. Vor diesem Hintergrund ist mit der baldigen Einberufung einer Versammlung der Anleihegläubiger zu rechnen, da es einen Insolvenzplan ohne Zustimmung der Anleihegläubiger nicht geben wird. In dieser frühen Phase geht es für die Gläubiger vor allem darum, schnell zu reagieren, sich möglichst früh in den Insolvenzprozess einzubringen, gegebenenfalls selbst als Anleihegläubiger die Initiative zu ergreifen und auf die Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung hinzuwirken, um besser bei der Erstellung eines Insolvenzplanes repräsentiert zu sein. Dafür ist es erforderlich, möglichst mit einer Stimme zu sprechen.

Betroffene Anleihegläubiger sollten sich möglichst schnell zu formieren, um ihre Interessen als große Gläubigergruppe im Restrukturierungsprozess zu wahren. Darüber hinaus sollten Anleihegläubiger gegebenenfalls auch weitere Ansprüche prüfen lassen, da möglicherweise Schadenersatzansprüche in Betracht kommen. 

Betroffene Anleihegläubiger können sich unter recht@niedingbarth.de registrieren.



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