Schnell einziehen lohnt sich

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Ein Erbfall ist immer eine traurige Angelegenheit, wenn ein Elternteil verstorben ist. Trotzdem ist es auch hier wichtig, den Nachlass zügig aufzuteilen. Dies gilt besonders dann, wenn die Erbschaft eine Immobilie enthält. Wegen der anfallenden Erbschaftssteuer kann es interessant sein, möglichst schnell selbst in das Haus oder die Wohnung einzuziehen. Zieht nämlich ein Kind des Erblassers ein, fällt keine Erbschaftssteuer an. Die Wohnfläche darf nicht größer als 200 m² sein – was in den meisten Fällen gegeben ist. 

In seiner Entscheidung Urteil vom Mai 2019 hat der Bundesfinanzhof noch einmal deutlich gemacht, dass ein Erbe spätestens nach sechs Monaten selbst eingezogen sein muss, damit die Immobilie steuerfrei bleibt. In dem zu entscheidenden Fall hinterließ der Erblasser seinen beiden Söhnen ein Zweifamilienhaus.

Die Auseinandersetzung der Erbschaft dauerte ein Jahr. Hinzu kam auch noch die notwendige Umschreibung im Grundbuch. Das Gericht entschied, dass eine Zeit von über eineinhalb Jahren nicht mehr als „unverzüglich“ anzusehen ist. Die Erbschaftssteuer war in voller Höhe zu bezahlen. Nur in wenigen Ausnahmefällen darf eine längere Zeit verstreichen. Solche Ausnahmen sind zum Beispiel bei notwendigen Renovierungsarbeiten oder Erbschaftsstreitigkeiten, die der einziehende Erbe nicht zu vertreten hat, gegeben.

Bei Fragen oder Problemen rund um Ihre Eigentumswohnung oder zum Erbrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gerne mit Rat und Tat zur Seite.


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