Schnelle Hilfe bei Waldorf-Frommer-Abmahnung

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1. Ausgangslage

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer werfen Ihnen vor, ein urheberrechtlich geschütztes Werk mittels Peer-2-Peer Filesharings, in einer Tauschbörse zum Download angeboten zu haben. Sie haben eine Abmahnung erhalten. Der Abmahnung sind ein Überweisungsträger und eine Unterlassungserklärung beigefügt.

Es werden Unterlassungs-, Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht.

2. Mein Tipp

Liegt eine Abmahnung im Briefkasten, ist der Schock zunächst groß. Und so suchen die Abgemahnten meist schnelle Hilfe im Internet und stoßen in einschlägigen Foren auf sog. modifizierte Unterlassungserklärungen. Eine solche sollten Sie in keinem Fall abgeben.

Beachten Sie:

1. Sie schließen einen Vertrag!
2. Sie binden sich!
3. Wie Sie sich binden, ist entscheidend!
4. Der Abmahner muss Ihre modifizierte Unterlassungserklärung nicht annehmen!
5. Die Abmahner können dann eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen!
6. Die Kosten der einstweiligen Verfügung tragen Sie dann unter Umständen zusätzlich zu den Kosten der Abmahnung!
7. Es kommt auf juristische Feinheiten an!

3. Handlungsanweisung

1. Bewahren Sie Ruhe!
2. Zahlen Sie nicht!
3. Geben Sie nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung ab!
4. Nehmen Sie nicht auf eigene Faust Kontakt mit der Gegenseite auf!
5. Lassen Sie sich beraten!
6. Fragen Sie nach einer kostenlosen Ersteinschätzung!
7. Notieren Sie die Fristen!

4. Hintergrund

Es sollte stets genau geprüft werden, ob der Anschlussinhaber überhaupt als Täter haftet. Nicht selten ist das nämlich gar nicht der Fall.

Geprüft werden sollte darüber hinaus auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die beigefügten Erklärungen sind deutlich zu weit formuliert, denn in diesen werden sowohl die Kosten der Abmahnung, die Unterlassung und die Schadensersatzforderung geregelt. Diese drei Punkte sollten allerdings immer getrennt voneinander betrachtet und überprüft werden.

In der Abmahnung selbst wird Ihnen oft suggeriert, dass die Sache eindeutig ist. Die Praxis hat gezeigt, dass allein bei der Ermittlung der IP-Adresse häufig Fehler passieren.

Sie suchen schnelle Hilfe? Das geht ganz einfach. Schicken Sie mir Ihre Abmahnung einfach als Scan per Mail zu, ich setze mich umgehend mit Ihnen in Verbindung. Oder rufen Sie mich einfach an. Ich berate Sie gerne – bundesweit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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