Scholz Holding: Anwälte bereiten für Anleger Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen vor!

  • 1 Minuten Lesezeit

Scholz Holding: Anleger prüfen Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche!

Verlust von über 90 % droht. Anleger prüfen Ansprüche aus Prospekthaftung und unerlaubter Handlung!

Für Anleger der Scholz Holding sieht es schlecht aus:

In der Anleihegläubigerversammlung, die am 19.05. in Wien stattfand, wurde beschlossen, dass Anleihegläubiger nur 7,671 % ihres Kapitaleinsatzes zurückerhalten.

Anleger werden somit einem Verlust von über 90 % ihres eingesetzten Kapitals entgegensehen.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth wurden bei der von der ursprünglich 182,5 Mio. € schweren Anleihe nun über 165 Mio. € vernichtet, was für die Anleger nicht hinnehmbar ist.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB haben daher bereits seit einiger Zeit mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen aus möglicher Prospekthaftung im engeren Sinne und eventuellen weiteren Ansprüchen wie unerlaubter Handlung geprüft, und sind dabei zum Ergebnis gekommen, dass Anleger Ansprüche gegen Verantwortliche geltend machen können.

Dr. Späth hierzu: „Unserer Ansicht nach wurden die Geldflüsse im Verkaufsprospekt nicht korrekt dargestellt. Die Prospektverantwortlichen müssen unserer Ansicht nach hierfür gerade stehen bzw. könnten somit eventuell in die Haftung genommen werden.“

Auch können deutsche Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner in vielen Fällen, was jedoch immer im Einzelfall geprüft werden muss, in Deutschland klagen, und sind daher nicht darauf angewiesen, etwa in Österreich oder England klagen zu müssen. Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte war die Sitzverlegung nach London vor allem dazu gedacht, hier die Vorschriften des deutschen Insolvenzrechts zu umgehen.

Geschädigte Anleger der Scholz-Holding sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner nicht länger warten, um ihre Ansprüche geltend zu machen, Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte beraten Sie gerne.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema