Schon vor dem Kauf einer Eigentumswohnung zum Anwalt!

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Momentan locken niedrige Zinsen – wer bekommt da nicht Lust auf ein hübsches Eigenheim?! Doch noch bevor Sie einen Termin mit Ihrer Bank vereinbaren, sollten Sie auch einen Anwalt aufsuchen, der sich im Miet- und Wohnungseigentumsrecht auskennt. Warum?

Durch den Kauf einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus werden Sie automatisch Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Doch was heißt das genau? Sind damit Pflichten oder gar Kosten verbunden?

Ja. Wohnungseigentümergemeinschaften verwalten das gesamte Wohnungseigentum. Hierzu gehört Ihre Eigentumswohnung, die nur von Ihnen genutzt wird, aber auch gemeinschaftlich genutztes Eigentum, wie der Garten, die Tiefgarage und eventuell bestehende Wirtschaftsräume sowie auch das Treppenaus und das Dach. Sofern daran Ausbesserungen vorgenommen werden müssen, muss dies erst gemeinschaftlich entschieden werden. Ein Wohnungseigentümer allein darf grundsätzlich keine Reparaturen hierzu in Auftrag geben. Die gemeinschaftliche Entscheidung wird in einem Wohnungseigentümerbeschluss während einer Wohnungseigentümerversammlung getroffen. Diese werden in regelmäßigen Abständen abgehalten. Hierum kümmert sich ein Verwalter, der zuvor von der Gemeinschaft gewählt wird. Dies kann ein Eigentümer aus der Gemeinschaft oder aber auch ein externer Hausverwalter sein.

Daneben müssen für solche Reparaturen Rücklagen gebildet werden, damit die Eigentümergemeinschaft unabhängig von der persönlichen Finanzstärke ihrer einzelnen Mitglieder jederzeit liquide ist. Auch dies muss beim Kauf einer Eigentumswohnung bedacht werden.

Die laufenden Kosten – auch Hausgeld genannt – werden durch Beschluss der Gemeinschaft meistens für ein Jahr im Voraus im sogenannten Wirtschaftsplan festgelegt. Dieser ist vergleichbar mit einer Nebenkostenabrechnung, die anhand von Schätzungen im Voraus erstellt wird. Zu den laufenden Kosten wird noch ein Betrag für die Rücklagen draufgeschlagen.

Dabei ist diese Vorauszahlung auch ernst zu nehmen und in jedem Fall rechtzeitig zu zahlen. Sollten einmal Rückstände auflaufen, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich die Wohnung eines Eigentümers auch zwangsversteigern lassen.

Sofern Sie sich für eine Eigentumswohnung entscheiden, ist dies gut zu überlegen. Ich möchte Sie dafür sensibilisieren, dass es mit der Zahlung des Kaufpreises und der Kosten für Notar und Grundbuchamt noch nicht getan ist, sondern es sich dabei um eine dauerhafte Investition handelt, die Sie in jedem Fall informiert tätigen sollten, um nicht hinterher negativ überrascht zu werden!

Lassen Sie sich also vor dem Kauf in jedem Fall vom Verkäufer die Abrechnungen und Wirtschaftspläne der nächsten Jahre zeigen und mitteilen, welche Großreparaturen in den nächsten Jahren noch anstehen. Dann wissen Sie, was auf Sie zukommt und können dies einplanen!

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen Erfolg bei der Suche Ihres neuen Zuhauses und scheuen Sie sich nicht, bei konkreten Fragen einen Anwalt aufzusuchen – besser früher, als später!


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