Schreiben von Kanzlei Albrecht Legal für Marions Kochbuch/Hr. Knieper wegen Urheberrechtsverletzung erhalten?

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Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Albrecht Legal für Herrn Volkert Knieper (Marions Kochbuch) in Bezug auf die angeblich urheberrechtsverletzende Benutzung einer Fotografie vor.


Wenn Sie auch ein Schreiben von RA Carsten Albrecht / Marions Kochbuch erhalten haben, können Sie sich gerne bei uns melden. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht unterstütze ich Sie bei Abmahnungen wegen tatsächlich oder angeblich unberechtigter Nutzung von Fotos. Übersenden Sie mir einfach die Abmahnung nebst Kontaktdaten gerne an info@wd-recht.de oder melden sich telefonisch unter 0251 / 208680-30.

Was ist Gegenstand des Schreibens von RA Carsten Albrecht?
In dem uns vorliegenden aktuellen Fall wird durch RA Carsten Albrecht eine angeblich urheberrechtsverletzende Benutzung mehrerer Fotografien abgemahnt. Dem Abmahnenden stehe als Fotograf der streitgegenständlichen Bilder ein ausschließliches Nutzungsrecht an diesen zu. Die Verwendung der Fotos erfolge ohne Nutzungsberechtigung.

Was wird seitens RA CarstenAlbrecht / Marions Kochbuch gefordert?
Die Abmahnenden machen die typischen Ansprüche einer urheberrechtlichen Abmahnung geltend. Sie fordern, der Abgemahnte solle
•    das Foto von der Website entfernen und die Bilddatei auf dem Server löschen,
•    eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben,
•    Schadensersatz in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr zahlen und
•    die angefallenen Rechtsanwaltskosten erstatten.

Wie sollte man auf das Schreiben von RA Carsten Albrecht / Marions Kochbuch reagieren?
Wichtig ist, die Abmahnung ernst zu nehmen. Die gesetzten Fristen sollten unbedingt beachtet werden.
Gleichzeitig sollte die Unterlassungserklärung keinesfalls vorschnell unterschrieben werden. Insbesondere die im Hintergrund bestehenden Beseitigungspflichten können zu erheblichen Kosten führen.
Wir raten betroffenen Unternehmen folgende Tipps zu beachten:
•    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten.
•    Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite.
•    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen.
•    Fachanwalt kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen.


Abgemahnte sollten nicht ohne Rücksprache mit einem Fachanwalt die Forderungen der Gegenseite erfüllen. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung bindet den Abgemahnten für 30 Jahre, die Schadensersatzforderungen und die angesetzten Streitwerte sind häufig überhöht und die geforderte Auskunft kann weitere Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Rechtsanwalt Timm Drouven ist Fachanwalt für Urheberrecht und IT-Recht und unterstützt Sie bei Abmahnungen wegen angeblicher unberechtigter Nutzung von Fotos.
Kostenlose Ersteinschätzung durch unsere Fachanwälte


Wir bieten eine für Sie unverbindliche und vor allem kostenlose Ersteinschätzung. Dazu können Sie uns telefonisch unter 0251 / 20 86 80 30 erreichen. Wir können Ihre Anfrage am besten bearbeiten, wenn Sie uns zuvor per E-Mail an info@wd-recht.de die Abmahnung und ihre Telefonnummer zukommen lassen. Hierfür steht Ihnen auch unser Direkthilfeformular zur Verfügung.




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