Schütz RA: Abmahnung für Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. wegen Ticketverkauf

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Weil unser Mandant unerlaubterweise Tickets zu Spielen des Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. („Fortuna Düsseldorf“) in eBay-Kleinanzeigen zum Kauf angeboten haben soll, erhielt er kürzlich eine Abmahnung der Kanzlei Schütz RA.

In der Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass dieser entgegen der Allgemeinen Ticketbedingungen (ATGB) des Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. wiederholt Tickets zu Spielen des Vereins über eBay-Kleinanzeigen zum Kauf angeboten haben soll. 

Gleich vier vermeintliche Verstöße gegen die ATGB werden in der Abmahnung beanstandet. Dem Verein sei bekannt, dass unser Mandant die entsprechenden Tickets „mit erheblichen Gewinnen“ weiterverkauft habe.

Dies sei jedoch unzulässig, da in Ziffer 9.2 der ATGB von Fortuna Düsseldorf eine Verkaufsbeschränkung geregelt sei. Danach dürfen erworbene Tickets nur unter engen Voraussetzungen weiterverkauft werden, welche unser Mandant aber nicht erfüllt haben soll.

Vereinen, die vermeintliche Verstöße gegen ATGB abmahnen, geht es unserer Erfahrung nach im Wesentlichen darum, zu kontrollieren, wer genau das Stadion betritt. Auch soll gewährleistet werden, dass mit dem Weiterverkauf von Tickets kein Gewinn gemacht werden kann. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind derartige Erwägungen ein legitimer Grund für eine Verkaufsbeschränkungsklausel in ATGB.

Wegen der vermeintlichen Rechtsverletzungen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unter Fristsetzung aufgefordert. Weiterhin wird gemäß Ziffer 12 der ATGB eine Vertragsstrafe gegen unseren Mandanten festgesetzt. Diese beträgt vorliegend 750,00 €, zu dessen Bezahlung unser Mandant ebenfalls unter Fristsetzung aufgefordert wird. Anwaltskosten für den Ausspruch der Abmahnung werden zunächst nicht gefordert.

Ticket-Abmahnung erhalten?

Wenn Sie ebenfalls Adressat einer Abmahnung mit dem Vorwurf des unerlaubten Weiterverkaufs von Tickets erhalten haben, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  • Unterschreiben Sie keine Dokumente, insbesondere keine vorformulierte Unterlassungserklärung – dies kann zu Nachteilen führen und ein Schuldeingeständnis darstellen!
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zum Abmahner auf
  • Bezahlen Sie zunächst keine Beträge
  • Bewahren Sie Ruhe
  • Wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt

Ob Ihre Abmahnung berechtigt ist, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Wurden die ATGB überhaupt wirksam in den Vertrag einbezogen? Liegt überhaupt ein Verstoß gegen die ATGB vor? Sind geltend gemachte Beträge angemessen oder überhöht?

Ein Rechtsanwalt sollte Ihren Fall überprüfen und sodann entsprechend reagieren.

Wenn Sie vorschnell die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen, schneiden Sie sich zu Beginn bereits sämtliche Verteidigungsrechte ab, ohne vorher durch eine Prüfung eines spezialisierten Rechtsanwalts erfahren zu können, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Daher sollten Sie in Abmahnschreiben einem Rechtsanwalt vorliegen, um die Angelegenheit günstig und schnell beizulegen.

Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne per E-Mail zu, wir überprüfen diese und rufen Sie gerne unverbindlich zurück. Im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung entstehen Ihnen hierdurch keinerlei Kosten!

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund großer Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

Bundesweite Vertretung

  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne auch telefonisch erreichen.


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