Schufa-Eintrag negativ? Wann muss Eintragung der Restschuldbefreiung oä. gelöscht werden?

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Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist die führende Wirtschaftsauskunftei in Deutschland. Sie sammelt Informationen über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen und stellt diese ihren Vertragspartnern, wie Banken, Sparkassen, Versicherungsunternehmen und Handelsfirmen, zur Verfügung. Diese Informationen können sowohl positive (z. B. ordnungsgemäße Tilgung eines Kredits) als auch negative (z. B. Zahlungsausfälle) Einträge umfassen. Die SCHUFA erteilt im Schnitt 320.000 Bonitätsauskünfte pro Tag an Unternehmen und unterstützt somit schnelle und unkomplizierte Geschäftsabschlüsse. Grundlage dafür sind die bei der SCHUFA gespeicherten Daten.

I. Was und wie lange dürfen Daten bei der SCHUFA gespeichert werden?

1. Personenverwechslungen

Die Schufa ist nicht fehlerfrei, und Personenverwechslungen können zu falschen Daten führen. Wenn ein Eintrag aufgrund einer Verwechslung erfolgt ist, müssen Sie sofort handeln. In solchen Fällen haben Betroffene einen Löschungsanspruch.

2. Falscheinträge

Negative Schufa-Einträge müssen auf Fakten beruhen. Einträge, die auf falschen Daten basieren, sind rechtswidrig. Wenn Sie feststellen, dass ein Eintrag nicht korrekt ist, kann man ( Anwalt/Anwältin) eine Berichtigung verlangen.

3. Veraltete oder inkorrekte Daten

Wenn Daten bei der Schufa veraltet oder inkorrekt sind, müssen sie unverzüglich entfernt werden. Dies gilt auch für beglichene Forderungen, die weniger als 1.000 Euro betragen.

4. Löschungsfristen

Die Schufa löscht Einträge nach bestimmten Fristen. Bei erledigten Bürgschaften sollte der Eintrag entsprechend gelöscht werden. Die genauen Fristen können variieren. Die längste Frist für negative Einträge beträgt drei Jahren. Bei erledigten Bürgschaften kann dies früher der Fall sein. Andere Einträge müssen nach 6 Monaten gelöscht werden. Es kommt darauf an, welcher Sachverhalt vorliegt.

Es gibt auch ein Urteil in Bezug auf die Löschungsfristen bei der Schufa:
Die Privatinsolvenz soll nach 6 Monaten gelöscht werden.
Die Löschung dieser Information soll zumindest dann verlangt werden können, wenn die Frist für die Speicherung dieser Information im öffentlichen bundesweiten Insolvenzportal abgelaufen ist. Das sind also keine drei Jahre.

5. Vorlage zum Europäischen Gerichtshof

Vom Bundesgerichtshof (BGH) gab es  in Sachen VI ZR 225/21 zu dieser Frage ( Löschung der Eintragung über die Erteilung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren in einer Datenbank der Schufa) aber keine Entscheidung,  sondern nur eine Aussetzung (BGH-Beschluss vom 27.3.2023).  Der VI. Zivilsenat hat das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in den dort anhängigen (verbundenen) Verfahren C-26/22 und C-64/22 ausgesetzt.

Gemäß Urteil des Gerichtshofs EUGH  dürfen Informationen zur Erteilung von Restschuldbefrei-ungen aus einem öffentlichen Register maximal so lange gespeichert werden, wie sie dort öffentlich zugänglich sind. 

Um Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen, muss also die Speicherdauer der Restschuldbefreiung erheblich verkürzt werden.

II. Grundrechtsverstöße

Die Schufa-Einträge können in bestimmten Fällen als Eingriff in Grundrechte betrachtet werden. Hier sind einige Aspekte zu beachten:

1. Informationsfreiheit (Artikel 5 GG):
Jeder hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Dieses Recht kann durch negative Schufa-Einträge beeinträchtigt werden, da sie von potenziellen Vertragspartnern eingesehen werden können.

2. Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG):
Dieses Grundrecht schützt das Recht einer Person, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer persönlichen Daten zu bestimmen. Wenn negative Schufa-Einträge nicht gerechtfertigt sind oder nicht korrekt sind, kann dies als Verletzung dieses Grundrechts betrachtet werden.

3. Recht auf Achtung des Privatlebens (Artikel 8 EMRK):
Dieses Recht schützt die Privatsphäre und die persönlichen Daten einer Person.
Negative Schufa-Einträge können die finanzielle Reputation und das Privatleben einer Person erheblich beeinträchtigen.

III. Abhilfemöglichkeiten

Wenn Sie der Meinung sind, dass ein negativer Eintrag in der Schufa zu Unrecht besteht, sollten Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen.  Sie haben das Recht, die Löschung von falschen oder ungerechtfertigten Einträgen zu verlangen. Dies kann durch einen formellen Antrag bei der Schufa erfolgen.

1. Eigene Aufforderung: Sie können es mit einer Aufforderung selbst versuchen, die Löschung durchzusetzen.

2. Rechtsberatung:  Konsultieren Sie einen Anwalt um den Fall zu besprechen und rechtliche Schritte zu planen.

3. Aufforderung durch einen Rechtsanwalt


IV. Mein Angebot 

Ihr Recht auf Überprüfung und Korrektur Ihrer Schufa-Daten ist wichtig zum Schutz Ihrer finanziellen Reputation. Wir helfen Ihnen dabei gerne. Die SCHUFA muss die Vorgaben des EUGH umsetzen.
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag ohne Gewähr ist.
Fast jeder Fall ist im Detail anders und bedarf einer Einzelprüfung.

Wenn Sie spezifische rechtliche Fragen haben, stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Insolvenz- ujnd und Sanierungsrecht gerne professionell zur Verfügung.  Telefonische Ergänzungsfragen beantworte ich gerne - entgeltlich.


Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt  


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