Unberechtigter Eintrag bei der Schufa

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Streitwert einer einstweiligen Verfügung auf Wideruf eines Eintrags in der Datenbank der Schufa Holding AG - 10.000,00 €

Beschluss OLG Nürnberg Az. 5 W 643/23 vom 22.02.2023

In einem Rechtsstreit mit der Telekom Deutschland GmbH hat diese Ihre behaupteten Forderungen, obwohl diese ausdrücklich bestritten waren, bei der Schufa Holding AG gemeldet, was zu einem fatalen Abfall des Scorewert geführt hat.

Nachdem die Telekom Deutschland GmbH aussergerichtlich nicht zur Einsicht kam, haben wir den Widerruf des Eintrags erfolgreich per einstweiligen Verfügung beim Landgericht Regensburg durchgesetzt (Az. 43 O 1781/22).

In der Folge wollte die Telekom Deutschland GmbH den von uns angesetzten Streitwert in Höhe von 10.000,00 € auf 1.000,00 € reduzieren, um möglichst wenig Kosten für Ihr rechtswidriges Verhalten aufbringen zu müssen. Es kann zudem vermutet werden, dass auch beabsichtigt ist, entsprechende Verfahren so unwirtschaftlich für den einzelnen zu machen, dass diese nicht geführt werden.

Nachdem zwischen den Parteien eindeutig ein Rechtstreit über unterschiedliche Forderungen geführt wurde und die Telekom Deutschland GmbH wiederholt mit unterschiedlichen Inkassobüros, Aufforderungsschreiben systematisch für eine unüberschaubare Lage gesorgt hatte, ist ein Schufa Eintrag geeignet den Druck so zu erhöhen, dass ein Unternehmer die Forderungen begleicht, unabhängig von deren Existenz und Rechtfertigung.

Gerade in den Corona und Nachcoronazeiten kann die Frage der Kreditwürdigkeit essenziell sein.

Oft macht die Hausbank den Unternehmer erstmalig auf einen Schufa Eintrag aufmerksam, da diese im Normalfall über ein „vertragswidriges Verhalten“ Ihres Bankkunden durch die Schufa informiert wird, was zu fatalen Folgen führen kann.

Aus diesem Hintergrund kann ein unberechtigter Schufa Eintrag weitreichende und desaströse Folgen nach sich ziehen, so dass nach diesseitiger Ansicht das Unterlassungsinteresse an solchen Einträgen, mindestens mit 10.000,00 € anzusetzen ist.

Das OLG Nürnberg hat im Streitwertbeschwerdeverfahren die Streitwertbeschwerde der Telekom zurückgewiesen und den Streitwert in Höhe von 10.000,00 € bestätigt.

Sollten Sie Ärger mit unberechtigten Schufa Einträgen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Dipl.-Jur. Univ. Nils Pütz

Rechtsanwalt

Datenschutzbeauftragter Tüv-Süd

Mediator


Anwaltskanzlei Pütz

Margaretenstr. 10

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