Schufa verkürzt Speicherdauer bei Privatinsolvenzen auf 6 Monate

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Am heutigen Tage hat die SCHUFA verkündet, die Speicherdauer bei Privat- bzw. Verbraucherinsolvenzen von 3 Jahren auf lediglich nur noch 6 Monate zu verkürzen. Diese Entscheidung ist sehr zu begrüßen, weil sie nunmehr einen echten wirtschaftlichen Neuanfang bereits ab 6 Monate nach Beendigung des Privatinsolvenzverfahrens für den Schuldner ermöglicht.

Konkret bedeutet die Entscheidung der SCHUFA für den Schuldner, dass er im Rahmen seiner Privatinsolvenz lediglich noch für 3 Jahre (Dauer des Privatinsolvenzverfahrens) + nunmehr 6 Monate in der SCHUFA eingetragen ist und der Insolvenzvermerk hiernach gelöscht wird. 

In dieser Angelegenheit schwebten diesbezüglich sowohl beim Bundesgerichtshof als auch beim Europäischen Gerichtshof seit längerer Zeit diverse Verfahren. Aufgrund der Stellungnahme des EuGH-Generalanwalts, welcher sich sehr kristisch zu den langen Speicherzeiten der SCHUFA geäußert hatte und dessen Votum sich der EuGH in den allermeisten Fällen anschließt, hat die SCHUFA ganz offensichtlich dazu bewogen, die Speicherdauer nunmehr ab sofort zu verkürzen. 

Für die Schuldner bedeutet dürfte dies den wirtschaftlichen Neustart nach Durchlaufen eines Privatinsolvenzverfahrens erheblich erleichtern. Die lange Speicherdauer von zuvor insgesamt 6 Jahren (3 Jahren Privatinsolvenz + 3 Jahre weitere Speicherung des Insolvenzvermerks), war jahrelang in der Diskussion zwischen den Beteiligten. Hierbei wurde immer wieder kritisiert, dass die lange Speicherdauer, einen Neuanfang des Schuldners nach Abschluss seines Privatinsolvenzverfahrens zum Teil unmöglich machen würde, da er allein schon nicht einmal in der Lage ist, einfachste Verträge, wie z.B. einen Mobilfunkvertrag abschließen zu können, weil der negative SCHUFA-Eintrag den Mobilfunkanbieter an einem Vertragsschluss für insgesamt 6 Jahre hinderte.


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