+++BERAKING NEWS+++ SCHUFA verkürzt Speicherdauer zu abgeschlossenen Privatinsolvenzverfahren auf sechs Monate.

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Bundesgerichtshof setzt Verfahren Löschung der Restschuldbefreiung aus der Schufa aus


Mit Beschluss vom 27.03.2023 hat der Bundesgerichtshof (Az.: VI ZR 225/21) das Verfahren (Löschung der Eintragung über die Erteilung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren in einer Datenbank der Schufa) ausgesetzt.

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Hintergrund sind die anhängigen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (Verfahren C-26/22 und C-64/22), hierüber berichteten wir, denn der Generalanwalt kam in seinen Schlussanträgen zu der Ansicht, dass eine Speicherung von Daten aus öffentlichen Verzeichnissen nach Ablauf von sechs Monaten durch eine private Wirtschaftsauskunftei nicht auf Grundlage von Art. 6 I lit. f) DSGVO rechtmäßig sein kann, wenn die personenbezogenen Daten über eine Insolvenz aus den öffentlichen Registern gelöscht worden sind, vgl. unser Rechtstipp vom 21.03.2023 (Anwalt.de).


Nun hat der BGH beschlossen, das Verfahren (Az.: VI ZR 225/21) auszusetzen, bis zu der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union.


Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht urteilte, dass die SCHUFA Holding AG nach Ablauf von sechs Monaten verpflichtet sei, die Eintragung (Erteilung der Restschuldbefreiung) aus ihrem Datenbestand zu löschen, vgl. Urteil vom 02.07.2021, Az.: 17 U 15/21. Dieses Urteil ist Gegenstand des Revisionsverfahrens (Az.: VI ZR 225/21).


Das durch unsere Rechtsanwaltskanzlei erstrittene Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 03.06.2022, Az.: 17 U 5/22), liegt ebenfalls zur Revision bei dem 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Az.: VI ZR 205/22).


Nunmehr bleibt die Entscheidung des EuGH in den Verfahren C-26/22 und C-64/22 abzuwarten.


Wann mit der Entscheidung des EuGH zu rechnen ist, ist noch nicht bekannt.   


Unterdessen teilte die SCHUFA Holding AG am Morgen des 28.03.2023 mit, dass sie ab sofort die Speicherdauer von abgeschlossenen Privatinsolvenzverfahren von drei Jahren auf sechs Monate verkürze. 


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