Schuldanerkenntnis bei Verkehrsunfall

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Ein unmittelbar nach einem Verkehrsunfall unterschriebenes Schuldanerkenntnis verpflichtet zu nichts, kann allerdings in der Beweiswürdigung berücksichtigt werden.

Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall vor Ort als vermeintlicher Unfallverursacher ein Schuldanerkenntnis unterschreiben und zusichern, dass Ihre Versicherung den Schaden regelt, ist das rechtlich nicht bindend. Die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf sahen in einem solchen Schriftstück kein rechtswirksames Schuldanerkenntnis. Sie haben das Dokument lediglich bei der Beweiswürdigung berücksichtigt. Begründet wurde dies damit, dass für alle Unfallbeteiligten erkennbar war, dass der Unterzeichnende weder die Zeit noch die Möglichkeit hatte, seine eigene Verantwortlichkeit abschließend zu beurteilen. Außerdem verbieten es die allgemeinen Versicherungsbestimmungen, dass der Versicherungsnehmer für seine Versicherung eine bindende Zusicherung abgibt.


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